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Informationen zum KV-Abschluss für Angestellte im Bäckerhandwerk 2018

Die Verhandlungsergebnisse im Überblick

Archiviert - nicht mehr gültig!
Gilt für
Österreichweit

Die diesjährige Gehaltsverhandlung für Angestellte im Bäckergewerbe konnte am 17. Oktober 2018 erfolgreich abgeschlossen werden. 

Das Ergebnis im Detail:

  • In den einzelnen Verwendungsgruppen wurden die Anfangsgehälter etwas stärker angehoben, während die Gehälter der älteren Arbeitnehmer prozentuell weniger stark erhöht wurden. Alle Werte wurden kaufmännisch gerundet.
  • Die Verwendungsgruppen wurden wie folgt erhöht:
    • VWG I: überproportionale Erhöhung, um den Mindestgehalt von € 1.500,00 mit Geltungstermin 1.10.2019 zu erreichen;
    • VWG II: Erhöhung beginnend mit 2,7 % und abflachend bis 2,4 %;
    • VWG III: Erhöhung beginnend mit 2,6 % und abflachend bis 2,38 %;
    • VWG IV und V: Erhöhung beginnend mit 2,55 % und abflachend bis 2,35 %;
    • VWG VI: Erhöhung beginnend mit 2,5 % und abflachend bis 2,43 %;
    • VWG MI I: Erhöhung beginnend mit 2,6 % und abflachend bis 2,34 %;
    • VWG MI II: Erhöhung beginnend mit 2,55 % und abflachend bis 2,35 %;
    • VWG MI III: Erhöhung beginnend mit 2,6 % und abflachend bis 2,37 %;
  • Die Lehrlingsentschädigungen wurden um 3,0 % erhöht.
  • Somit ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung von 2,5 % (bei einem durchschnittlichen VPI von 2,025 %).

Rahmenrechtliche Änderungen:

  • Anrechnung von Karenzen für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und das Urlaubsausmaß bis zu 24 Monaten, ab einer Betriebszugehörigkeit von drei Jahren, ab 1.10.2018.
  • Kündigungstermine bei Dienstgeberkündigung: 15. oder Monatsletzter.
  • Geltungsbeginn: 1.10.2018. 

Die mit der Angestelltengewerkschaft GPA akkordierte Gehaltstafel gültig ab 1.10.2018.