Information zum KV-Abschluss der Arbeitskräfteüberlassung 2023

Gilt für:
Österreichweit

Abschlussprotokoll der Kollektivvertragsverhandlung über den Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) 2023

Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe der Arbeitskräfte­überlassung (KVAÜ) in der Fassung vom 1. Jänner 2022 werden zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister beschlossen:

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in Euro:

Kollektivvertragslöhne (Mindeststundenlöhne) (gültig ab 1.1.2023)

BeschäftigungsgruppeMindeststundenlöhne ab 1.1.2023
BG F Techniker € 21,54
BG E Qualifizierter Facharbeiter € 17,48
BG D Facharbeiter € 15,19
BG C Qualifizierte Arbeitnehmer € 13,56
BG B Angelernte Arbeitnehmer € 12,06
BG A Ungelernte Arbeitnehmer
(im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit)
€ 12,06

Dies entspricht einer Erhöhung von 7,99 % (BG A zzgl. € 0,06).

Wie im Jahr 2016 vereinbart, ist somit die stufenweise Heranführung der BG A an BG B abgeschlossen.

Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 2.018,84 Euro.

Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Me­tallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).

2. Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.

3. Redaktionelle Änderungen:

a) Zu Abschnitt IV. Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses

Punkt 3a. Satz 2 lautet neu wie folgt:

Für die Bemessung von Kündigungsfrist und -termin sind Dienstzeiten beim selben Arbeitge­ber, die nicht länger als 12 Monate unterbrochen wurden, abweichend von Abschnitt V, Punkt 1 und 2 zusammenzurechnen."

3. Geltungstermin:

Geltungsbeginn ist der 1.1.2023


Für den Fachverband der gewerblichen Dienstleister

Marcus Kleemann

Fachverbandsobmann

Mag. Thomas Kirchner

Fachverbandsgeschäftsführer

FGO Heidi Blaschek
Bundesvorsitzende Personaldienstleister

Für die Gewerkschaft PRO-GE

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Klaus Mayerhofer

Bundesbranchenvorsitzender

Thomas Grammelhofer

Bundesbranchensekretär

Mara Mikovits

Bundesbranchensekretärin

Wien, am 15.12.2022