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Information zum KV-Abschluss Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung 2023

Vorabinformation KV-DFG 2023
Gilt für
Österreichweit

Verhandlungsergebnis

Geltungsbeginn 1.1.2023

1) Erhöhung der KV-Löhne

Lohngruppe 1: € 12,76

Lohngruppe 2: € 11,59

Lohngruppe 3: € 11,30

Lohngruppe 4: € 10,98

Lohngruppe 5: € 10,58

Lohngruppe 6: € 10,58

2) Erhöhung der Lehrlingseinkommen

1. Lehrjahr: € 884,01

2. Lehrjahr: € 1.105,02

3. Lehrjahr: € 1.348,12

4. Lehrjahr: € 1.547,02

3) Infektionszulage für die Arbeitnehmer:innen LG 5 mit 1.1.2023

in der Höhe von € 0,20 pro Stunde

4) Infektionszulage für die Arbeitnehmer:innen LG 5 mit 1.1.2024

in der Höhe von € 0,40 pro Stunde

5) Erhöhung der KV-Mindestlöhne um mindestens 5,55 % ab 1.1.2024

Neutextierung der Infektionszulage:

B) Zulagen

(1) Für besonders gefährliche und außergewöhnliche Arbeiten, wie Arbeiten mit Seilzugangstechnik, Arbeiten, die ein Atemschutzgerät, Filtergerät oder Sauerstoffgerät erfordern oder bei besonders ekelerregenden Arbeiten (z.B. Tatortreinigung, Messie-Wohnobjekte, Schlachthöfe, …) wird eine Zulage in Höhe von 10 % des jeweiligen Stundenlohnes gewährt.

(2) Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, welche in SeniorInnenheimen, Pflege- und/oder Krankenanstalten, sowie in der Reinigung von medizinischen oder medizinisch - technischen Laboratorien beschäftigt werden erhalten eine Infektionszulage (Gefahrenzulage) in Höhe von € 0,20 pro Stunde.

(3) Anspruchsberechtigung

Die Zulage gemäß Absatz 1 und 2 gebührt für jene Zeit, für die auf Grund der tatsächlich verrichteten Tätigkeit die erforderlichen Voraussetzungen (Schmutz, Erschwernis, Gefahr) gegeben sind.

Hinweis:
Bei dem Inhalt auf auf dieser Seite handelt es sich um eine Vorabinformation. Sämtliche Änderungen treten erst mit Unterzeichnung des Kollektivvertrags durch die Sozialpartner und entsprechender Hinterlegung beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) in Kraft.