Information zum KV-Abschluss für Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen 2020

Gilt für:
Österreichweit

Ergebnis - Protokoll

Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen Österreichs

Wien, am 31.10.2019

Die Kollektivvertragspartner (GPA-djp, vida und der Fachverband Tankstellen, Garagen, Serviceunternehmungen) einigen sich im Rahmen eines einjährigen Kollektivvertragsabschlusses auf folgende Regelung

I. Änderungen in den rahmenrechtlichen Bestimmungen:

1. § 9 Freizeit bei Dienstverhinderung

Nach Punkt 6. Wird ein "NEUER" Punkt 7 eingeführt, alle weiteren Punkte verschieben sich daher um eine Nummer. Der neue Punkt 7 lautet

7. Bei Eintritt des leiblichen Kindes oder des Adoptivkindes in die Volksschule nach Bekanntgabe spätestens ein Monat vor dem ersten Schultag und Vorlage einer Bestätigung (z. B. durch Schuldirektion) .... der erste Schultag

2. Anhang 1: Regelungen zur Feststellung der Tankstellenkategorie

Änderung von Ziff 2 d) wie folgt:

dem Verkaufsbetrieb dienende Flächen zum direkten Betreten und Verlassen des Verkaufsbereiches, sowie Präsentationsflächen, jedenfalls aber jeweils 5 m² für das Betreten und das Verlassen. Sollten die beiden Flächen so nah beieinander liegen, dass innerhalb der 5 m² eine Überschneidung erfolgt, so ist diese nur einmal zu bewerten.

Erweiterung in Ziff 3 - neue 3 j)

Präsentationsflächen im Freien, an denen ausschließlich nachstehende Produkte angeboten werden, sind ebenso nicht zur Verkaufsfläche zuzurechnen:

  • Betriebsstoffe für KFZ (z. B. Schmierstoffe, Klarsicht, Frostschutz, Ad Blue, usw.)
  • Gas in Flaschen
  • Heizmittel und Grillzubehör
  • Truhen für Eiswürfel und crashed ice, jedoch keine anderen Speiseeis- Produkte

3. Redaktionelle Änderungen

§ 11 Karenzen
Folgender Satz wird neu eingefügt:

"Für Geburten ab dem 1.8.2019 richtet sich die die Anrechnung von Karenzzeiten im laufenden Dienstverhältnis nach § 15f Mutterschutzgesetz (MSchG) idF des BGBI 68/2019 (MSchG) in Verbindung mit § 7c Väterkarenzgesetz (VKG)"

§ 12 Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmerschutz
§ 12·Ziff 3. Nichtraucherschutz an Tankstellen wird ersatzlos gestrichen

II. Änderung der Lohn und Gehaltstabelle:

Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter der Verwendungsgruppen 1-3 werden ab 1.1.2020 um 2,3 % (kaufmännische Rundung auf volle Eurobeträge) erhöht.
Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter der Verwendungsgruppen 4-6 werden ab 1.1.2020 um 2,2 % (kaufmännische Rundung auf volle Eurobeträge) erhöht.

III. Inkrafttreten des Kollektivvertrages

Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2020 in Kraft.

IV. Ermittlung der Inflationsrate

Zur Ermittlung der Inflationsrate für die nächste Verhandlung vereinbaren die Sozialpartner den Zeitraum September des Vorjahres bis August des laufenden Jahres heranzuziehen.


Wien, am 31.10.2019

Für den Fachverband der Tankstellen-, Garagen- und Serviceunternehmungen

KommR Klaus Brunnbauer

V Obmann

Mag. Gritta Grabner

FV Geschäftsführerin


Für die GPA-djp

Martin Müllauer

Verhandlungsleiter

Anita Palkovic

Wirtschaftsbereichssekretärin


Für die Gewerkschaft vida

Christine Heitzinger

Fachbereichsvorsitzende

Andreas Gollner

Fachbereichssekretär