Kollektivvertrag zum Lohnabschluss für ArbeiterInnen im Fotografengewerbe (NÖ) gültig ab 1.6.2019

Gilt für:
Niederösterreich


Redaktioneller Hinweis:

Dieser Kollektivvertrag wurde gekündigt. Die Kündigung ist mit 30.6.2022 wirksam geworden.


Kollektivvertragsvereinbarung 

abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Berufsfotografen für Niederösterreich einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, andererseits.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt:

a) Räumlich: für das Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich

b) Fachlich: gilt für alle Mitglieder der Landesinnung der Berufsfotografen für Niederösterreich

c) Persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten gewerblichen Lehrlinge sowie für die Arbeiterinnen und Arbeiter (im folgenden Arbeitnehmer genannt).

§ 2 Neufassung der kollektivvertraglichen Monatslöhne

Die kollektivvertraglichen Monatslöhne werden mit 1. Juni 2019 für Arbeitnehmer/innen ohne Zweckausbildung und Facharbeiter/innen mit abgeschlossener Fotografenlehre ohne Lehrabschlussprüfung um 2,9 Prozent erhöht.
Für Qualifizierte Facharbeiter/innen mit abgeschlossener Fotografenlehre mit Lehrabschlussprüfung und Qualifizierte Facharbeiter/innen nach dem 1. Berufsjahr werden die kollektivvertraglichen Monatslöhne mit 1. Juni 2019 um 2,8 Prozent erhöht.

Die kollektivvertraglichen Monatslöhne betragen ab 1. Juni 2019 für:

Arbeitnehmer/innen ohne Zweckausbildung

Monatslohn .......... Euro 1.209,58

Facharbeiter/innen
(mit abgeschlossener Fotografenlehre ohne Lehrabschlussprüfung)

Monatslohn .......... Euro 1.329,45

Qualifizierte Facharbeiter/innen
(mit abgeschlossener Fotografenlehre mit Lehrabschlussprüfung)

Monatslohn .......... Euro 1.381,69

Qualifizierte Facharbeiter/innen nach dem 1. Berufsjahr

Monatslohn .......... Euro 1.582,09

Gültigkeitsdauer der Lohntabelle 

Diese Lohntabelle gilt als integrierter Bestandteil des Kollektivvertrages für das Fotografengewerbe in Niederösterreich und tritt mit 1. Juni 2019 in Kraft.

Über die Lohntabelle kann mit eingehender Begründung nach vorheriger zweimonatiger Ankündigung zum Monatsende von einem der beiden Kollektivvertragspartner die Aufnahme von Verhandlungen  zwischen  den  Kollektivvertragspartnern verlangt werden.

§ 3 Lehrlingsentschädigungen

Es gilt als vereinbart, dass über eine Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier einerseits und die Bundesinnung der Berufsfotografen andererseits verhandeln.

§ 4 Begünstigungsklausel

Allfällige, bei Wirksamkeitsbeginn dieser Vereinbarung bestehende günstigere betriebliche Regelungen bleiben unberührt .

§ 5 Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer der Vereinbarung

Die vorliegende Vereinbarung tritt mit 1. Juni 2019 in Kraft.
Die Laufzeit der Lohnvereinbarung und der Lohntabellen beträgt 12 Monate.


Wien, am 28. Mai 2019

Für die Landesinnung der Berufsfotografen für Niederösterreich

Christian Schörg

Landesinnungsmeister

Mag. Ronald Neumayr

Landesinnungsgeschäftsführer


Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund,
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Barbara Teiber, MA

Gf. Vorsitzende

Karl Dürtscher

Geschäftsbereichsleiter


Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund,
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung

Michael Ritzinger

Wirtschaftsbereichsvorsitzender

Christian Schuster

Wirtschaftsbereichssekretär