Lohnordnung Rauchfangkehrer Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2019

Gilt für:
Vorarlberg

Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag für das Rauchfangkehrergewerbe vom 1. Jänner 1988

abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Rauchfangkehrer Vorarlberg einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft  Bau-Holz, andererseits.

§1 Geltungsbereich

Räumlich: Für das Bundesland Vorarlberg

Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Innung der Rauchfangkehrer

Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich Lehrlinge, jedoch mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge

§2 Geltungsbeginn

Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt am 1.1.2019 in Wirksamkeit und endet am 31.12.2019.

§3 Löhne und Lehrlingsentschädigungssätze

Die derzeit gültigen kollektivvertraglichen Löhne und Lehrlingsentschädigungssätze werden wie folgt neu festgesetzt:

I. Löhne Gesellen und Gehilfen (Bruttomonatslöhne)

Bruttomonatslöhneinkl. 8,5% Schmutzzulage
im 1. und 2. Dienstjahr € 1.658,99 € 1.800,--
Stundenlohn € 9,58 € 10,39
ab dem 3. Dienstjahr € 1.751,15 1.900,--
Stundenlohn € 10,11 10,97

II. Lehrlingsentschädigungssätze (Bruttomonatslöhne)

a) ohne Kost und Quartier

Bruttomonatslöhneinkl. 8,5% Schmutzzulage
1. Lehrjahre€ 599,08€ 650,--­
2. Lehrjahre€ 737,33€ 800,-­-
3. Lehrjahre€ 921,66€ 1.000,--

b) mit Kost und Quartier

Bruttomonatslöhneinkl. 8,5% Schmutzzulage
1. Lehrjahre€ 460,83€ 500,--
2. Lehrjahre€ 553,00€ 600,--
3. Lehrjahre€ 691,24€ 750,--

§4 Zulagen

Schmutzzulage:
Nachdem die von diesem Zusatzkollektivvertrag erfassten Tätigkeiten mit einer außerordentlichen Verschmutzung von Körper und Bekleidung der Arbeitnehmer zwangsläufig verbunden sind, gebührt dem Arbeitnehmer eine Schmutzzulage.

Die Schmutzzulage beträgt monatlich 8,5 % des kollektivvertraglichen Bruttomonatslohnes bzw. der Lehrlingsentschädigung.

Berufsbekleidung:
Für die Anschaffung der Berufsbekleidung ist für die Gesellen einmal jährlich ein Beitrag von € 90,- zu leisten, außer die Berufsbekleidung wird durch den Betrieb beigestellt.

§5 Begünstigungsklausel

Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer günstiger stellen als dieser Zusatzkollektivvertrag, bleiben aufrecht.

§6 Aufhebung bestehender Kollektivverträge

Mit Inkrafttreten dieses Zusatzkollektivvertrages tritt der zwischen der Innung der Rauchfangkehrer Vorarlbergs einerseits und dem österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits mit 17.11.2014 abgeschlossene Zusatzkollektivvertrag außer Kraft.


Feldkirch, am 22.10.2018

INNUNG DER RAUCHFANGKEHRER

Innungsmeister:

Richard Bilgeri

Innungsgeschäftsführer:

Ing. Alfred Hehle


ÖSTERREICHISCHE GEWERKSCHAFTSBUND 
GEWERKSCHAFT BAU-HOLZ

Bundesvorsitzender:

Abg. z. NR Josef Muchitsch

Bundesgeschäftsführer:

Mag. Herbert Aufner