Lohn-/Gehaltsordnung Bäder, Sauna- und Solarienbetriebe Wien, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2017
- Gilt für
- Wien
Kollektivvertrag
gültig ab 1.1.2017
abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe sowie Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft VIDA andererseits.
§ 1 Geltungsbereich
1. räumlich: Für das Gebiet des Bundeslandes Wien.
2. fachlich: Für alle Sauna- und Bäderbetriebe, die der Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe angehören, sowie für alle Solarienbetriebe, die der Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe angehören, jeweils mit Ausnahme der Saisonbetriebe.
3. persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer/-innen einschließlich der Angestellten, mit Ausnahme der kaufmännischen Angestellten und der kaufmännischen Lehrlinge.
§ 2 Lohnabkommen
Sämtliche Lohnsätze gelten für weibliche und männliche Arbeitnehmer.
Monatslohn | |
---|---|
1. Spezialfacharbeiter | € 1.824,63 |
2. Facharbeiter | € 1.755,83 |
3. Bademeister mit Kurs/angelernter Facharbeiter | € 1.722,53 |
4. Badewart (Saunawart, Beckenwart) | € 1.664,81 |
5. Solarienwart | € 1.658,35 |
6. Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter | € 1.596,01 |
Definition der Tätigkeiten in den einzelnen Lohngruppen:
Lohngruppe 1: Spezialfacharbeiter
Tätigkeiten im Bereich Wasseraufbereitung, Haustechnik, Regeltechnik, Chlorgasanlage, Betriebselektriker
Lohngruppe 2: Facharbeiter
Ausgelernter Beruf mit Gesellenbrief bzw. Lehrabschlussprüfung lt. Berufsausbildungsgesetz und zumindest teilweiser Einsatz im erlernten Beruf.
Lohngruppe 3: Bademeister mit Kurs/Angelernte Facharbeiter
Bademeister mit Kurs: Erforderliche Ausbildung nach dem Bäderhygienegesetz (mindestens Rettungsschwimmer) für Wassertiefe ab 1,60 m und Tätigkeiten der Lohngruppe 4 und 6.
Angelernte Facharbeiter: Aufgabenstellung wie Lohngruppe 2, jedoch keine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes.
Lohngruppe 4: Badewart (Saunawart, Beckenwart)
Saunawart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Saunabereich, Dampfbädern, Niedertemperaturkammern, Whirlpools und Tauchbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.
Beckenwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, Bassinaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Bereich Schwimmbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.
Lohngruppe 5: Solarienwart
Solarienwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht und Reinigung im Solarienbereich und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.
Lohngruppe 6: Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter
Kabinenwart und Reinigungskräfte: Reinigung im Garderobebereich, Dusch- und WC-Anlagen, Gästebetreuung (Auskünfte etc.), überwiegend mit Flächenreinigung beschäftigt (keine Aufsicht, keine Gästebetreuung).
Hilfsarbeiter (Hausarbeiter): Einfache Reparaturen und lnstandhaltungsarbeiten sowie Grünflächenbetreuung, winterliche Betreuung etc.
§ 3 Erhöhung der Überzahlungen
Die zum 30.11.2016 bestehenden Überzahlungen Differenz zwischen KV-Mindestlohn und tatsächlich ausbezahltem Lohn) bleiben ab 1.1.2017 in unveränderter Höhe aufrecht.
§ 4 Begünstigungsklausel
Bestehende für Arbeitnehmer günstigere Betriebs- bzw. Einzelvereinbarungen bleiben unberührt.
§ 5 Geltungsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft und hat eine Gültigkeitsdauer bis 31. Dezember 2017.
Wien, am 19.12.2016
Für die
Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe
1010 Wien, Judenplatz 3-4
Der Fachgruppenobmann:
Univ. Prof. Dr. Günther Wiesinger
Der Fachgruppengeschäftsführer:
Mag. Oswald Bacovsky
Für die
Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe
1010 Wien, Judenplatz 3-4
Die Fachgruppenobfrau:
KommR Gerti Schmidt
Der Fachgruppengeschäftsführer:
Mag. Dr. Klaus Ch. Vögl
Für die
Gewerkschaft vida
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Vorsitzender:
Roman Hebenstreit
Fachbereichsvorsitzender:
Willibald Steinkellner
Bundesgeschäftsführer:
Bernd Brandstetter
Fachbereichssekretärin:
Farije Selimi
Fachbereichsmitglied:
Rudolf Placek