Lohn-/Gehaltsordnung Bäder, Sauna- und Solarienbetriebe Wien, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2017

Gilt für:
Wien

 Kollektivvertrag
gültig ab 1.1.2017


abgeschlossen zwischen   der  Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe sowie Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft VIDA andererseits.

§ 1 Geltungsbereich

1. räumlich: Für das Gebiet des Bundeslandes Wien.

2. fachlich: Für alle Sauna- und Bäderbetriebe, die der Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe angehören, sowie für alle Solarienbetriebe, die der Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe angehören, jeweils mit Ausnahme der Saisonbetriebe.

3. persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer/-innen einschließlich der Angestellten, mit Ausnahme der kaufmännischen Angestellten und der kaufmännischen Lehrlinge.

§ 2 Lohnabkommen

Sämtliche Lohnsätze gelten für weibliche und männliche  Arbeitnehmer.

Monatslohn
1. Spezialfacharbeiter€ 1.824,63
2. Facharbeiter € 1.755,83
3. Bademeister mit Kurs/angelernter Facharbeiter € 1.722,53
4. Badewart (Saunawart, Beckenwart) € 1.664,81
5. Solarienwart € 1.658,35
6. Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter € 1.596,01

Definition der Tätigkeiten in den einzelnen Lohngruppen:

Lohngruppe 1: Spezialfacharbeiter

Tätigkeiten im Bereich Wasseraufbereitung, Haustechnik, Regeltechnik,  Chlorgasanlage, Betriebselektriker

Lohngruppe 2: Facharbeiter

Ausgelernter Beruf mit Gesellenbrief bzw. Lehrabschlussprüfung lt. Berufsausbildungsgesetz und zumindest teilweiser Einsatz im erlernten  Beruf.

Lohngruppe 3: Bademeister mit Kurs/Angelernte Facharbeiter

Bademeister mit Kurs: Erforderliche Ausbildung nach dem Bäderhygienegesetz (mindestens Rettungsschwimmer) für Wassertiefe ab 1,60 m und Tätigkeiten der Lohngruppe 4 und 6.

Angelernte Facharbeiter: Aufgabenstellung wie Lohngruppe 2, jedoch keine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes.

Lohngruppe 4: Badewart (Saunawart, Beckenwart)

Saunawart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Saunabereich, Dampfbädern, Niedertemperaturkammern, Whirlpools und Tauchbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.

Beckenwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, Bassinaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Bereich Schwimmbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.

Lohngruppe 5: Solarienwart

Solarienwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht und Reinigung im Solarienbereich und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.

Lohngruppe 6: Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter 

Kabinenwart und Reinigungskräfte: Reinigung im Garderobebereich, Dusch- und WC-Anlagen, Gästebetreuung (Auskünfte etc.), überwiegend mit Flächenreinigung beschäftigt (keine Aufsicht, keine Gästebetreuung).

Hilfsarbeiter (Hausarbeiter): Einfache Reparaturen und lnstandhaltungsarbeiten sowie Grünflächenbetreuung, winterliche Betreuung etc.

§ 3 Erhöhung der Überzahlungen

Die zum 30.11.2016 bestehenden Überzahlungen Differenz zwischen KV-Mindestlohn­ und tatsächlich ausbezahltem Lohn) bleiben ab 1.1.2017 in unveränderter Höhe aufrecht.

§ 4 Begünstigungsklausel

Bestehende für Arbeitnehmer günstigere  Betriebs- bzw. Einzelvereinbarungen bleiben unberührt.

§ 5 Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag  tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft und hat eine Gültigkeitsdauer bis 31. Dezember 2017.


Wien, am 19.12.2016

Für die
Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe
1010 Wien, Judenplatz 3-4

Der Fachgruppenobmann:

Univ. Prof. Dr. Günther Wiesinger

Der Fachgruppengeschäftsführer:

Mag. Oswald Bacovsky


Für die
Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe
1010 Wien, Judenplatz 3-4

Die Fachgruppenobfrau:

KommR Gerti Schmidt

Der Fachgruppengeschäftsführer:

Mag. Dr. Klaus Ch. Vögl


Für die
Gewerkschaft vida
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1

Vorsitzender:

Roman Hebenstreit

Fachbereichsvorsitzender:

Willibald Steinkellner


Bundesgeschäftsführer:

Bernd Brandstetter


Fachbereichssekretärin:

Farije Selimi

Fachbereichsmitglied:

Rudolf Placek