Lohnordnung gewerbliche Forstunternehmen, Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2021

Gültigkeit:
1.3.2021 - 28.2.2022
Gilt für:
Österreichweit

Abschlussprotokoll der Kollektivvertragsverhandlung über den Kollektivvertrag für Arbeiter/innen in den gewerblichen Forstunternehmen 2021

Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für Arbeitnehmer/innen in den gewerblichen Holzschlägerungsunternehmen Österreichs, abgeschlossen am 12. April 2002, gültig ab 1. März 2002, in der Fassung vom 1.November 2020, werden beschlossen:

1. Lohntafel gültig ab 1. März 2021 bis 28. Februar 2022 (Anlage A)

Kollektivvertragliche Mindeststundenlöhne ab 1.3.2021:

Kategorie Zeitlohn in EuroAkkordlohn in Euro 
1. Hilfsarbeiter (Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie zum Beispiel: Beseitigung von Schlagabraum auf Forstwegen, Brennholzerzeugung ohne Motorsäge, Freischneidearbeiten ohne Motorsage, händische Holzlieferung, händische Schlagräumung, Pflanzarbeiten, Pflanzenschutzarbeiten, Reinigungstätigkeiten)9,23 11,54
2. Waldarbeiter (Arbeitnehmer mit Zweckausbildung)9,4611,83   
3. Waldarbeiter mit Forstfacharbeiterprüfung10,91   13,64 
4. Professionisten (Mechaniker, Schlosser, Schmiede)11,13 13,91  
5. Maschinisten für voll- und teilmechanisierte Holzerntesysteme (Harvester, Forwarder, Seilkräne)13,60 17,00
ZulagenZeitlohn in EuroAkkordlohn in Euro
Gerätefahrerzulage (z. B. Schlepper, Traktor, Seilwinde) für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter1,42 1,78 
Partieführerzulage für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter1,421,78 
Motorsägenpauschale § 9 Abs. 21,65 
Motorsägenpauschale für Instandhaltung § 9 Abs. 2 und 50,56 

2. Lehrlingsentschädigungen ab 1.3.2021 monatlich in Euro (Anlage B):

Lehrling im 1. Lehrjahr ...... 1.178,56

Lehrling im 2. Lehrjahr ...... 1.437,56

Lehrling im 3. Lehrjahr ...... 1.696,57

Forsttechniker Zeitlohn: ...... 1.930,53

4. Wirksamkeit und Geltungsdauer

Diese Änderungen des Kollektivvertrages treten am 1. März 2021 in Kraft und gelten bis zum 28. Februar 2022.


Für den Fachverband der gewerblichen Dienstleister:

Peter Konrad e. h.

Bundesvorsitzender
Forstunternehmer

Mag. Thomas Kirchner e. h.

Fachverbandsgeschäftsführer


Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund - Gewerkschaft PRO-GE:

Franz Stürmer e. h.

Sekretär

Fabian Fluch e.h.

Bundesbranchenvorsitzender Agrar


Wien, am 24. März 2021