Lohnordnung Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2023

Gültigkeit:
1.1.2023 - 31.12.2023
Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertrag
für das Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund – Produktionsgewerkschaft PRO-GE

Artikel I – Geltungsbereich

Der Kollektivvertrag gilt:

1.) Räumlich: Für das gesamte Gebiet der Republik Österreich.

2.) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler, die eine Gewerbeberechtigung für das Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe besitzen.

3.) Persönlich: Für alle Arbeitnehmer einschließlich der Lehrlinge der unter Punkt 2.) genannten Betriebe, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

Artikel II – Lohntafel gemäß § 5 des Rahmenkollektivvertrages vom 15.12.2022

Lohntafel für die Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger

 Stundenlohn mit Geltung ab 1.1.2023 in EUR
1. Glasbläser nach dem 1. Jahr der Verwendung als Facharbeiter(in)EUR 11,69
2. Glasbläser im 1. Jahr der Verwendung als Facharbeiter(in)EUR 10,39
3. Hilfsarbeiter(in)EUR 9,98

Lehrlingseinkommen

 Monatslohn mit Geltung ab 1.1.2023 in EUR
1. Lehrlinge im 1. LehrjahrEUR 605,00 / Monat
2. Lehrlinge im 2. LehrjahrEUR 913,00 / Monat
3. Lehrlinge im 3. LehrjahrEUR 1.140,00 / Monat

Artikel III – Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer

Die Lohnsätze bzw. Lehrlingseinkommen dieser Lohntafel gelten vom 1.1.2023 bis 31.12.2023. Drei Monate vor Ablauf der Lohntafel sind Verhandlungen wegen Erneuerung derselben aufzunehmen.


Wien, am 15.12.2022


BUNDESINNUNG DER DACHDECKER, GLASER UND SPENGLER

Mst. Walter Stackler

Bundesinnungsmeister

Mag. Franz Stefan Huemer

Geschäftsführer

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND – Gewerkschaft PRO-GE

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Franz Stürmer

Sekretär