Lohnordnung Kinobetriebe Niederösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab ab 1.10.2020

Gültigkeit:
1.10.2020 - 31.3.2021
Gilt für:
Niederösterreich

            Kinoarbeiter/innen
              Niederösterreich
Lohnordnung ab 1. Oktober 2020

A. Geltungsbereich

Diese Lohnordnung gilt:

räumlich: für das Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich.

fachlich: für jene Niederösterreichischen Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören.

persönlich: für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Niederösterreichischen Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.

für Eintritte bis 31.3.2019
[bis 4 Säle]
 
  neu ab 1.4.2021 ab 1.4.2021 ab 1.4.2021
Operateur € 8,10 € 8,23      
ArbeiterIn € 7,10 € 7,30      
KassierIn/ BilleteurIn € 7,10 € 7,30      
Eintritte ab 1.4.2019
[mehr als 4 Säle]
       
OperateurIn € 8,72 € 8,86      
ArbeiterIn € 8,47 € 8,61      
KassierIn € 7,64 € 7,76      
BilleteurIn € 7,26 € 7,38      
für Eintritte ab 1.4.2019        
Lohngruppe II € 8,10 € 8,23      
Lohngruppe I € 7,10 € 7,30 € 7,70 € 8,20 € 8,67

Die Lohnordnung tritt mit 1.10.2020 in Kraft und gilt bis 31.3.2021

B. Lohngruppen

Die KinoarbeitnehmerInnen sind entweder der Lohngruppe I oder der Lohngruppe II zuzuordnen. Die Einstufung hat unter Berücksichtigung der Gesamtheit der zu verrichtenden Tätigkeiten und der dafür notwendigen Qualifikation zu erfolgen. Die bei den Lohngruppen angeführten Tätigkeitsbezeichnungen gelten nur als Beispiel für gleichwertige Tätigkeiten.

Lohngruppe I:
ArbeitnehmerInnen, die einfache Tätigkeiten nach Richtlinien und Anweisungen ausführen. Die ArbeitnehmerInnen benötigen eine Zweckausbildung. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Billeteur-, Reinigungs-, Kinohausarbeiter- (ohne einschlägigen Berufsabschluss), Bediener-, Kinokassenkraft- und Kinobüffetkrafttätigkeiten verrichten.

Lohngruppe II:
ArbeitnehmerInnen, die andere Tätigkeiten als jene der Lohngruppe I. ausführen. Für diese Tätigkeiten sind vertiefte Fachkenntnisse und längere praktische Arbeitserfahrung erforderlich. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Filmvorführ- oder Haustechniktätigkeiten (letztere mit einschlägigem Berufsabschluss) verrichten.

 

Wirtschaftskammer Niederösterreich
Fachgruppe der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe

Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten

Gert Zaunbauer

Fachgruppenobmann

Mag. Franz Rauchenberger

Fachgruppengeschäftsführer


Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft

Maria-Theresienstraße 11, 1090 Wien
Geschäftsführung

Ing. Christian Meidlinger

Vorsitzender

Angela Lueger

Vorsitzender-Stellvertreterin


St. Pölten, im November 2020