Lohnordnung Konditoren Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2019

Gilt für:
Vorarlberg

Zusatzkollektivvertrag 
             1.3.2019
         (Lohnvertrag)

abgeschlossen zwischen der Vorarlberger Landesinnung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) 
6800 Feldkirch | Wichnergasse 9 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Produktionsgewerkschaft PRO-GE | 1020 Wien | Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt:

a) räumlich: für das Bundesland Vorarlberg

b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Vorarlberger Innung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker)

c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer/Innen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

II. Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit Wirkung vom 1.3.2019 in Kraft und kann, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. 

Mit dem Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der bisherige Lohnvertrag vom 1.3.2018 außer Kraft.  Außer Vertrag wurde eine 12-monatige Laufzeit zugesagt.

III. Lohnsätze

Kategorie Stundenlohn 1/167 €Monatslohn €
1Backstubenleiter/In
Erstgeselle/Erstgesellin mit verantwortlicher Tätigkeit
11,1581.863,00
2a) Konditor/In mit mehr als 3 Gesellenjahren10,7851.801,00
b) Konditor/In im 2. und 3. Gesellenjahr9,7391.626,00
 c) Konditor/In im 1. Gesellenjahr8,7221.457,00
d) Konditor/In während der Dauer der Behaltepflicht 8,4551.412,00
e) Arbeitnehmer/Innen mit einer 3-jährigen Lehrzeit, jedoch ohne Lehrabschlussprüfung 8,4551.412,00
3Kraftfahrer/Innen9,1711.532,00
4Sonstige Arbeitnehmer/Innen
a) ab dem vollendeten 9. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im 
Betrieb
8,6431.443,00
b) in den ersten 9 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb8,4551.412,00
5Ladner/Innen und Servierer/Innen  im 2. Jahr oder mit mehrjähriger Praxis 8,5421.427,00
6Lehrlingsentschädigung/MonatEuro
1. Lehrjahr monatlich490,00
2. Lehrjahr monatlich625,00
3. Lehrjahr monatlich781,00
71 ½-jährige Ausbildung als Konditor/In bei Anrechnung einer dreijährigen Bäckerlehre642,00

IV. Begünstigungsklausel 

Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten, für die Arbeitnehmer/Innen günstigeren Vereinbarungen, werden durch diesen Kollektivvertrag nicht berührt. Bei Überzahlung wird die Weitergabe der kollektivvertraglichen Euroerhöhung an die Arbeitnehmer/Innen empfohlen.   


Feldkirch, 1.3.2019

WIRTSCHAFTSKAMMER VORARLBERG
INNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE – DIE KONDITOREN FÜR VORARLBERG

Wolfgang Fitz
Innungsmeister


Bernd Fenkart
Innungsmeister-Stv./
Berufsgruppenobmann


Christian Koch
Geschäftsführer

GEWERKSCHAFT PRO-GE

RainerWimmer
Bundesvorsitzender


Peter Schleinbach
Bundessekretär


Gerhard Riess
Sekretär