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Lohnordnung Ledererzeugende Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2016

Archiviert - nicht mehr gültig!
Gilt für
Österreichweit

  Lohntarif ab 1. Juli 2016

für alle Arbeiter und Arbeiterinnen
in der Leder erzeugenden Industrie


Stundenlohn in Euro
Lohngruppe I 
Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauchwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten und Maschinisten,
qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit,
angelernte Rauhwarenzurichter.
8,04
Lohngruppe II 
Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen:
Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführten Arbeiten beherrschen.
7,53
Lohngruppe III 
Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen:
Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass-Schmieren und ähnliche,
sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4).
Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei.
7,29
Lohngruppe IV 
Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und ähnliches.
Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit 
7,08
Lohngruppe V
Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte
7,20
Lohngruppe VI
Portiere und Nachtwächter bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit.
Wochenlohn
291,87

Lehrlingsentschädigungssätze ab 1. Juli 2016

a) Lehrberufe mit vierjähriger Lehrzeit:

  1. Lehrjahr monatlich Euro 582,00
  2. Lehrjahr monatlich Euro 668,00
  3. Lehrjahr monatlich Euro 809,00
  4. Lehrjahr monatlich Euro 895,00 

b) Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit:

  1. Lehrjahr monatlich Euro 582,00
  2. Lehrjahr monatlich Euro 713,00