Lohnordnung Ledererzeugende Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2016
Archiviert - nicht mehr gültig!
- Gilt für
- Österreichweit
Lohntarif ab 1. Juli 2016
für alle Arbeiter und Arbeiterinnen
in der Leder erzeugenden Industrie
Stundenlohn in Euro | |
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Lohngruppe I Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauchwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten und Maschinisten, qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit, angelernte Rauhwarenzurichter. | 8,04 |
Lohngruppe II Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführten Arbeiten beherrschen. | 7,53 |
Lohngruppe III Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass-Schmieren und ähnliche, sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4). Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei. | 7,29 |
Lohngruppe IV Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und ähnliches. Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit | 7,08 |
Lohngruppe V Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte | 7,20 |
Lohngruppe VI Portiere und Nachtwächter bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit. | Wochenlohn 291,87 |
Lehrlingsentschädigungssätze ab 1. Juli 2016
a) Lehrberufe mit vierjähriger Lehrzeit:
- Lehrjahr monatlich Euro 582,00
- Lehrjahr monatlich Euro 668,00
- Lehrjahr monatlich Euro 809,00
- Lehrjahr monatlich Euro 895,00
b) Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit:
- Lehrjahr monatlich Euro 582,00
- Lehrjahr monatlich Euro 713,00