Lohnordnung Textilindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.12.2018

Gilt für:
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Wien

Lohntarif für die Textilindustrie

   (ausgenommen Tirol und Vorarlberg)
                     gültig ab 1.12.2018

Lohngruppe €/Monat
A .............................................................................................  Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung 1.500,00
.............................................................................................  Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung 1.530,00
C .............................................................................................  Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen 1.561,00
D .............................................................................................  Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern 1.592,00
E .............................................................................................  Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist 1.623,00
F .............................................................................................  SpitzenfacharbeiterInnen 1.658,00

Lehrlingsentschädigung 

Die Lehrlingsentschädigung beträgt ab 1.4.2018:

Bei 3- bzw. 4-jähriger Lehrzeit in €: Tabelle I Tabelle II
im 1. Lehrjahr  626,00 779,00
im 2. Lehrjahr 773,00 1.043,00
im 3. Lehrjahr 997,00 1.301,00
im 4. Lehrjahr 1.237,00 1.509,00
Bei 2-jähriger Lehrzeit pro Monat in €:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr626,00779,00
im 2. Lehrjahr871,001.144,00

Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1.4.2018, nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.