Lohnordnung Textilindustrie Tirol, Arbeiter/innen, gültig ab 1.12.2018

Gilt für:
Tirol

Lohntarif für die Textilindustrie Tirol

                       gültig ab 1.12.2018

Lohngruppe €/Monat
A .................................................................................................  1.500,00
Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung  
B .................................................................................................  1.548,00
Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung  
C .................................................................................................  1.583,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen  
D .................................................................................................  1.688,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern  
E .................................................................................................  1.839,00
Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist  
F .................................................................................................  2.153,00
SpitzenfacharbeiterInnen  

Die Lehrlingsentschädigung beträgt ab 1.4.2018:

Bei 3- bzw. 4-jähriger Lehrzeit in Euro:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr   626,00   779,00
im 2. Lehrjahr   773,001.043,00
im 3. Lehrjahr   997,001.301,00
im 4. Lehrjahr 1.237,001.509,00
Bei 2-jähriger Lehrzeit pro Monat in Euro:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr626,00   779,00
im 2. Lehrjahr871,001.144,00

Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1.4.2018, nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.