Lohnordnung Textilindustrie Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2017

Gilt für:
Vorarlberg

Lohntarif für die Textilindustrie Vorarlberg


gültig ab 1.4.2017

Lohngruppe€/Stunde
A .................................................................... 8,63
Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung
B .................................................................... 9,03
Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung
C .................................................................... 9,43
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen
D .................................................................... 9,93
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern
E .................................................................... 10,72
Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist
F .................................................................... 12,42
SpitzenfacharbeiterInnen

Die Lehrlingsentschädigung beträgt ab 1.4.2017:

Bei 3- bzw. 4-jähriger Lehrzeit in €:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr614,00764,00
im 2. Lehrjahr759,001.024,00
im 3. Lehrjahr978,001.277,00
im 4. Lehrjahr1.214,001.481,00
Bei 2-jähriger Lehrzeit pro Monat in €:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr614,00764,00
im 2. Lehrjahr 855,001.123,00

Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1.4.2017, nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.