Lohnordnung Textilreiniger, Wäscher, Färber, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2018

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertrag

abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Bundesinnung Mode und Bekleidungstechnik,und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE

I. Geltungsbereich

a) Räumlich: Für das Gebiet der Republik Österreich.

b) Fachlich: Für die Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung Mode und Bekleidungstechnik in allen Berufszweigen der Textilreiniger, Wäscher und Färber.

c) Persönlich: Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie die gewerblichen 
Lehrlinge.

II. Geltungsbegin

Die im Anhang festgelegten kollektivvertraglichen Stundenlöhne und Lehrlingsentschädigungs­ sätze gelten ab 1. Jänner 2018.

III. Empfehlung über die Erhöhung der Ist-Löhne

1) Den Betrieben wird empfohlen, die am 31.1.2017 bestehenden IST-Monatslöhne der am 1.1.2018 in den Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer (ausgenommen Lehrlinge) um 2,20 % zu erhöhen.

2) Auf die gemäß Ziffer 1 eintretende Erhöhung des Ist-Lohnes kann eine zwischen dem 1. Juli 2017 und 31. Dezember 2017 erfolgte freiwillige Erhöhung des Ist-Lohnes angerechnet werden.

IV. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration

Die Höhe des Urlaubszuschusses gemäß § 9 und die Weihnachtsremuneration gemäß § 10 des Rahmenkollektivvertrages vom 1. Jänner 1989 betragen jeweils 4 1/3  Wochenverdienste.

V. Internatskosten

Die Internatskosten, die durch den Aufenthalt des Lehrlings in einem für die Schüler der Be­rufsschule bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen, hat der Lehrberechtigte dem Lehrling zu bevorschussen, an das Internat zu überweisen und so zu er­setzen, dass dem Lehrling für den Zeitraum, der der Dauer  des Internats entspricht, mindes­tens 60 % seiner Lehrlingsentschädigung verbleiben, sofern sich nicht aus gesetzlichen Regelungen ein höherer Anspruch ergibt (siehe BGBl. Nr. 154/2017, in Kraft ab 1.1.2018).

VI. Prämie für guten und ausgezeichneten Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung

Erhält der Arbeitgeber für einen Lehrling eine Förderung für ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen gemäß der "Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG", in der Fassung vom 27. Jänner 2011, erhält der Lehrling eine einmalige Prämie.

Die einmalige Prämie beträgt bei gutem Erfolg € 200,- und bei ausgezeichnetem Erfolg € 250,-.

Eine Änderung dieser Förderung für den Arbeitgeber gemäß obiger Richtlinie zu § 19c BAG führt zum Entfall der Prämie für den Lehrling ab diesem Zeitpunkt.

VII. Eingetragene Partnerschaft

§ 13. wurde ergänzt:
Entgeltansprüche aus Gründen, die vom/von der Arbeitnehmer/in zu vertreten sind

(1) drei freie Tage unter Fortzahlung des Lohnes: bei Todesfällen von Ehegatten (Lebensgefährten),eingetragenen Partnern, Eltern, Schwie­gereltern, Kindern (Ziehkindern, Adaptiv- und Stiefkinder), sofern sie im gemeinsamen Haushalt lebten;

(2) zwei freie Tage unter Fortzahlung des Lohnes: bei eigener Eheschließung oder Eintragung der Partnerschaft;


Wien, am 5. Dezember 2017

WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH
Bundesinnung Mode und Bekleidungstechnik
Berufszweig - Textilreiniger, Wäscher und Färber

Komm.-Rat Annemarie MÖLZER

Bundesinnungsmeister
Mode und Bekleidungstechnik

Komm.-Rat Walter IMP

Bundesinnungsmeister
Textilreiniger, Wäscher und Färber


Mag. Erwin CZESANY

Bundesinnungsgeschäftsführer


Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft PRO-GE

Rainer WIMMER

Bundesvorsitzender

Peter SCHLEINBACH

Bundessekretär


Gerald KREUZER

Sekretär

Lohntarife 2018

für die Textilreiniger, Chemischreiniger, Färber und für die Wäschereien sowie für die Teppichreinigungs- und Aufbewahrungsanstalten

  Kollektivvertragslöhne
ab 1. Jänner 2018
in Euro pro Std.
Lohngruppe I 
Waschmeister;
Teppichwaschen, Teppichstopfen;
Gelernte Kräfte: Chemischreinigen,  Nasswaschen,  Detachieren, Färben;

7,96

Lohngruppe II
Chauffeure, Heizer, Professionisten;
Erste Kräfte: Spezialbügeln, Expedieren, Plissieren;

7,77

Lohngruppe III
Maschinwaschen, Handwaschen, Sortieren, Merken;
Teppichwaschen, Teppichschneiden, Teppichklopfen, Spannen, Dämpfen, Fleckputzen;
Ladnerin, erste selbständige Kraft;
Nähen, Spannen, Dämpfen, Expedieren;
Angelernte Kräfte nach einem halben Jahr: Chemischreinigen, Färben, Maschinbügeln, Handbügeln, Detachieren
7,53
Lohngruppe IV

Pressen, (Legen und Einlegen) Zentrifugieren;
Angelernte Kräfte bis zu einem halben Jahr:
Cemischreinigen, Färben, Maschinbügeln, Handbügeln, Detachieren 

7,45
Lohngruppe V
Hilfsarbeiten, Mitfahren, Ausschlagen;
LadnerIn, zweite Kraft;
Aufsichtspersonen in Münzkleiderreinigungsbetrieben, Mietwaschküchen
7,45 

Außer-Haus-Zulage für Teppichreinigungs- und  Aufbewahrungsanstalten:

Bei Arbeiten außerhalb der ständigen Arbeitsstätte erhält der Arbeitnehmer eine Außer-Haus­ Zulage im Ausmaß von 10 Prozent des kollektivvertraglichen Stundenlohnes der betreffenden Lohngruppe.

Lehrlingsentschädigungen im Lehrberuf Textilreiniger:

 Monatlich in Euro:
1. Lehrjahr526,34
2. Lehrjahr611,41
3. Lehrjahr810,26
4. Lehrjahr (Doppellehre)911,74