Lohnvertrag Gemüsekonserven-, Obstkonserven-, Marmeladen-, Fruchtsäften-, Süßmost- und Tiefkühlwarenerzeugung, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2020

Gilt für:

Lohnvertrag für ArbeiterInnen in der Erzeugung von Gemüsekonserven, Obstkonserven, Marmeladen, Fruchtsäften, Süßmost und Tiefkühlwaren gültig ab 1.1.2020 (pdf)


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