Zusatzkollektivvertrag Wiener U-Bahnnetz, Angestellte, gültig ab 1.5.2021 

Gültigkeit:
1.5.2021 - 30.4.2028
Gilt für:
Österreichweit

Zusatzkollektivvertrag

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Bauindustrie und der Bundesinnung Bau einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, andererseits, zum Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie in der geltenden Fassung.

§ 1 Geltungsbereich

a) räumlich: auf das Gebiet der Republik Österreich.

b) persönlich: auf alle Arbeitnehmer, die Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind.

c) fachlich: Auf alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, wobei die Anwendbarkeit auf den Neubau im Wiener U-Bahnnetz (U2 und U5) eingeschränkt ist.

d) zeitlich: Der Kollektivvertrag tritt am 1. Mai 2021 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. April 2028 außer Kraft.

§ 2 Taggeld

Die weit entfernte Baustelle im Sinne des § 16 Z 3 des Kollektivvertrags für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie wird wie folgt ergänzt:

"Eine weit entfernte Baustelle liegt auch vor, wenn die U-Bahn-Baustelle vom Wohnort mehr als 120 km entfernt ist oder der Arbeitgeber die auswärtige Nächtigung anordnet."


Wien, 28. Mai 2021

BUNDESINNUNG BAU

Ing. Robert JÄGERSBERGER
Bundesinnungsmeister

BUNDESINNUNG BAU
FACHVERBAND DER BAUINDUSTRIE

Mag. Michael STEIBL
Geschäftsführer

Österreichischer Gewerkschaftsbund,
Gewerkschaft GPA

Die Vorsitzende:

Barbara Teiber, MA

Der Geschäftsbereichsleiter:

Karl Dürtscher


Wirtschaftsbereich Bau, Wohnbau

Der Vorsitzende:

DI Michael Tomitz

Der Wirtschaftsbereichssekretär:

Rudolf Wagner