Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Es gibt Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen und bestimmte Fristen, die es einzuhalten gilt.

Unter die „Kleinunternehmer-Regelung“ fallen Sie automatisch, wenn Ihr Nettoumsatz im Kalenderjahr 35.000,– Euro (bis 2019 30.000,– Euro) nicht überschreitet. Sie dürfen dann einerseits auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer anführen, können aber andererseits bei Ausgaben auch keine Vorsteuer geltend machen.
Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen sind nicht beim Finanzamt einzureichen.
Auf die „Kleinunternehmer-Regelung“ kann per Antrag beim Finanzamt verzichtet werden. In diesem Fall sind sämtliche Rechnungen mit Umsatzsteuer auszustellen.
Gibt der/die KleinunternehmerIn den „Regelbesteuerungsantrag“ ab, so ist er oder sie mindestens für fünf Jahre gebunden.
Erst nach Ablauf dieser fünfjährigen Bindungsfrist kann die Optionserklärung widerrufen werden. Der Widerruf hat bis zum Monatsletzten des ersten Kalendermonates jenes Kalenderjahres zu erfolgen, ab dem er gelten soll.
Was passiert, wenn ich die Grenze von 35.000,– Euro (Nettogrenze) überschreite?
Einmal in fünf Jahren dürfen Sie die Grenze Ihres Nettoumsatzes um bis zu 15 % überschreiten.
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