Fahrtenbuch_führen
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Wie führe ich ein Fahrtenbuch?

Die Anforderungen an das Fahrtenbuch sowie Infos zum Vorsteuerabzug für PRW und Kombi.

Lesedauer: 1 Minute

25.10.2023

Bei einer Betriebsprüfung hat der Nachweis von Fahrtkosten (km-Geld) grundsätzlich mittels lückenlosem Fahrtenbuch zu erfolgen. 

Genaue Aufzeichnungen sind sowohl bei der Berechnung des Kfz-Aufwandes als auch bei der Feststellung der Privatnutzung hilfreich. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind bei einem/einer UnternehmerIn betriebliche Fahrten.

Fahrtenbücher sind im Bürofachhandel erhältlich und stehen auch als Apps zur Verfügung, welche die Daten unabänderbar speichern.


Geben Sie acht: Excel-Fahrtenbücher werden nicht anerkannt, weil diese nachträglich „abänderbar“ sind.


Gibt es bei PKW und Kombi einen Vorsteuerabzug?

Für PKWs und Kombis gilt ein Vorsteuerabzugsverbot, da sie aus umsatzsteuerlicher Sicht nicht zum Unternehmen gehören. Somit wird die Umsatzsteuer zum Aufwand und das Fahrzeug und die laufenden Kosten wie Treibstoff, Reparatur usw. erhöhen sich um 20 %.
Ausnahme: Fahrzeuge mit Vorsteuerabzug (das Fahrzeug wird günstiger).

Folgende PKW und Kombi sind vom Vorsteuerabzugsverbot nicht betroffen:

  • sogenannte Kleinlastkraftwagen (Fiskal-Lkw)
  • Kleinbusse
  • Pkw für Fahrschulen, Mietwagen und Taxis mit mindestens 80 % betrieblicher Nutzung
  • PKW und Kombi mit 0 Gramm CO2-Ausstoß z. B. Elektroautos bis zu einer Obergrenze von 40.000,- Euro („Luxustangente“)

Für Sie erreicht: Da das eigene Kfz für viele Ein-Personen-Unternehmen vielfach eine wichtige Voraussetzung zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit ist, setzt sich die Wirtschaftskammer in ihrem Forderungsprogramm bei PKW und Kombis für die unbeschränkte Vorsteuerabzugsmöglichkeit bei der Anschaffung und den Betriebsmitteln ein.


KleinunternehmerInnen können diese Ausnahme grundsätzlich nicht nutzen, außer es wurde die Option zur Regelbesteuerung beantragt.

Bei nachträglicher Anschaffung von Sonderzubehör für vorsteuerabzugsberechtigte Kfz können Sie die Vorsteuer abziehen! Das sind z. B. Funkeinrichtungen, Navigationssysteme etc.


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