th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Wie gehe ich mit dem Sonderfall Leasing um?

Die Unterschiede zwischen Operatingleasing und Finanzierungsleasing können Sie hier nachlesen. 

Sonderfall_Leasing
© Martin Villadsen / Adobe Stock
Der Begriff Leasing steht für eine geläufige Finanzierungsalternative.

Grundsätzlich wird zwischen Finanzierungs- und Operatingleasing unterschieden. Für beide Finanzierungsformen gelten das Vorsteuerabzugsverbot und Angemessenheitsgrenze betreffend der Luxustangente.

Operatingleasing ist eine Art der Miete. Das Fahrzeug gehört der Leasinggeber.


Finanzierungsleasing: Hierbei handelt es sich vorwiegend um einen Kauf durch Kreditfinanzierung. Die Leasingrate beinhaltet die Kreditrückzahlung und die Zinsen. Bei der Rückzahlungsrate ist zu beachten, dass sie auf acht Jahre verteilt werden muss. Das bedeutet, dass bei einer vierjährigen Leasingdauer nur 50 % pro Jahr steuerlich abzugsfähig sind. Der restliche Aufwand wird durch Einstellen eines Aktivpostens auf weitere vier Jahre verteilt.


Mehr Themen, die Sie als EPU interessieren, finden Sie auch bei unseren Veranstaltungen:

Schreibfit

Ohne Umweg zum fertigen Text

Webseminar

An den Lippen hängen

So hören Ihnen Menschen wirklich zu

Vorstandssitzung JW Perg

WKO Perg - 4320 Perg

PRÄSENZ - Workshop: Kooperationen & Kooperationsmanagement

Workshop

Wirtschaftskammer Wien - 1020 Wien