Existenzsicherungsfond der WKNÖ
Die Wirtschaftskammer Niederösterreich unterstützt, gemeinsam mit den Fachorganisationen, bei Einhaltung der Förderkriterien unsere Mitgliedsbetriebe im Fall einer Existenzgefährdung.
Die Unterstützung (De-minimis-Beihilfe gemäß der VO (EU) Nr. 1407/2013 in der geltenden Fassung) hilft den Unternehmen in folgenden Fällen:
- persönliche Notfälle (Krankheit, Todesfall)
- nicht versicherbare Katastrophen (Hochwasser, Erdbeben, etc.)
- Erhebliche Geschäftsbeeinträchtigung durch Infrastruktur- und Baumaßnahmen
- unverschuldeter Insolvenzgefahr infolge beträchtlicher Forderungsausfälle
- Erhebliche Geschäftsbeeinträchtigungen infolge von Maßnahmen zur Bekämpfung von Epidemien
Anträge sind grundsätzlich im Wege der Bezirksstellen binnen sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens, dessentwegen Unterstützung gewährt wird, einzubringen.