Zwei Personen sitzen sich an Tisch in Büro gegenüber und blicken auf Dokument, auf das eine Person mit Hand deutet, andere Person in Rückenansicht darauf blickend
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Unterstützungsfonds der WKNÖ

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09.01.2024

Die Wirtschaftskammer Niederösterreich unterstützt, gemeinsam mit den Fachorganisationen, bei Einhaltung der Förderkriterien unsere Mitgliedsbetriebe im Fall einer Existenzgefährdung. 

Die Unterstützung (De-minimis-Beihilfe gemäß der VO (EU) Nr. 2023/2831 in der geltenden Fassung) hilft den Unternehmen in folgenden Fällen:

  • persönliche Notfälle (Krankheit, Todesfall)
  • nicht versicherbare Katastrophen (Hochwasser, Erdbeben, etc.)
  • Erhebliche Geschäftsbeeinträchtigung durch Infrastruktur- und Baumaßnahmen
  • unverschuldeter Insolvenzgefahr infolge beträchtlicher Forderungsausfälle
  • Erhebliche Geschäftsbeeinträchtigungen infolge von Maßnahmen zur Bekämpfung von Epidemien 

Anträge sind grundsätzlich im Wege der Bezirksstellen binnen sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens, dessentwegen Unterstützung gewährt wird, einzubringen.