Existenzsicherungszuschuss der WKNÖ
Abhängig von Umsatzrückgang und der Erfüllung bestimmter Kriterien (mindestens zweijährige WK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung, max. 10 vollbeschäftigte ArbeitnehmerInnen, ua..) gewährt die Wirtschaftskammer Niederösterreich einen einmaligen Existenzsicherungszuschuss von bis zu 5.000 Euro pro Unternehmen.
Zu beachten ist, dass ein tatsächlicher Umsatzrückgang durch COVID 19 nachgewiesen werden muss. Bloße Prognoserechnungen hinsichtlich des Umsatzrückganges können nicht in Betracht gezogen werden.
Eine Antragstellung ist seit 1. Oktober 2020 nicht mehr möglich.
Bei allen Förderaktionen gilt der Grundsatz, dass abgesehen von einer Frist jedenfalls nur so lange gefördert werden kann, als das entsprechende Budget ausreicht.
Im Existenzsicherungsfonds der WKNÖ wurde ein Fördertopf für diese Aktion festgelegt.
Diese Aktion wurde gemeinsam mit finanziell beschränkten Maßnahmen des Landes NÖ im März 2020 begründet und veröffentlicht, um eine erste Hilfestellung geben zu können. Alle weiteren Corona-Hilfen wie Härtefallfonds, Hilfsfonds u.ä. wurden erst später begründet.
Aus diesem Grund war es notwendig, die Frist für die Antragstellung auf Ende September zu verkürzen.
Die weiteren Hilfsmittel der WKNÖ werden in das Konjunkturprogramm des Landes NÖ eingebracht, um Wachstumsimpulse zu setzen.
Ihre Ansprechpersonen
Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren BeraterIn in Ihrer Bezirksstelle oder in Ihrer Sparte bzw. Fachorganisation.