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Existenzsicherungsfond der WKNÖ

Die Wirtschaftskammer Niederösterreich unterstützt, gemeinsam mit den Fachorganisationen, bei Einhaltung der Förderkriterien unsere Mitgliedsbetriebe im Fall einer Existenzgefährdung. 

Die Unterstützung (De-minimis-Beihilfe gemäß der VO (EU) Nr. 1407/2013 in der geltenden Fassung) hilft den Unternehmen in folgenden Fällen:

  • persönliche Notfälle (Krankheit, Todesfall)
  • nicht versicherbare Katastrophen (Hochwasser, Erdbeben, etc.)
  • Erhebliche Geschäftsbeeinträchtigung durch Infrastruktur- und Baumaßnahmen
  • unverschuldeter Insolvenzgefahr infolge beträchtlicher Forderungsausfälle
  • Erhebliche Geschäftsbeeinträchtigungen infolge von Maßnahmen zur Bekämpfung von Epidemien 

Anträge sind grundsätzlich im Wege der Bezirksstellen binnen sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens, dessentwegen Unterstützung gewährt wird, einzubringen.