Lächelnde Person mit Brille in gelber Jacke mit Tätowierung am Unterarm schüttelt anderer Person die Hand
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Wie läuft die Förderung einer Beratung ab?

Lesedauer: 1 Minute

31.01.2024

Damit Sie eine geförderte Beratung beantragen können, brauchen Sie ein verifiziertes Benutzerkonto auf wko.at!

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1. Kontaktaufnahme mit der WKNÖ

Sie nehmen mit uns Kontakt auf und wir besprechen mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten einer Beratungsförderung.

Für komplexe Aufgabenstellungen oder klar abgrenzbare Beratungsinhalte stehen spezielle Förderangebote zur Verfügung! Von uns erhalten Sie alle Informationen dazu, gerne übermitteln wir gegebenenfalls auch ein passendes Anmeldeformulare oder weiterführende Links.

Falls gewünscht, schlagen wir Ihnen überdies gerne geeignete Beratungsunternehmen vor.

2. Definition des Beratungsprojektes mit Ihrem Beratungsunternehmen

Sie nehmen mit dem Berater Ihrer Wahl Kontakt auf und definieren das Beratungsprojekt. Hier finden Sie die Beraterliste.

3. Beratungsanmeldung bei der WKNÖ

Im Anschluss an Ihr Gespräch mit dem Beratungsunternehmen übermitteln Sie das Informationsblatt Schwerpunktberatung oder ein E-Mail mit folgenden Daten an die WKNÖ:

  • Ihre Kontaktdaten
  • Beratungsthema - Kurzbeschreibung
  • Anzahl der Beratungsstunden und Stundensatz des Beratungsunternehmens
  • Daten des Beratungsunternehmens

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4. Förderzusage durch die WKNÖ

Nach Erhalt Ihrer Beratungsanmeldung werden wir diese zunächst prüfen und Ihnen im Anschluss an die Prüfung ein E-Mail mit der Förderzusage die zugrunde liegende Förderrichtlinie zukommen lassen. Ihr gewähltes Beratungsunternehmen wird parallel über die Förderzusage und die darin enthaltenen Daten informiert.

Bei Unklarheiten nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.

5. Beratungsdurchführung

Das Beratungsunternehmen erarbeitet mit Ihnen die laut Förderantrag definierten Inhalte.

Bitte beachten Sie: Für die Förderauszahlung sind ein aussagekräftiger Beratungsbericht und ein Zeitnachweis über die geleisteten Beratungsstunden notwendig!

6. Förderabrechnung durch die WKNÖ

Für die Förderabrechnung laden Sie bitte Beratungsbericht, Zeitaufstellung des Beratungsunternehmens, Honorarnote und einen Zahlungsnachweis in Ihrem Benutzerkonto hoch. 

7. Förderauszahlung durch die WKNÖ

Wir überprüfen die übermittelten Unterlagen und leiten die Auszahlung der Förderung an Sie in die Wege.

Sie werden über die bevorstehende Auszahlung per E-Mail informiert.

Sollte eine Auszahlung nicht möglich sein (fehlende Unterlagen, Beratungsbericht mangelhaft bzw. entspricht inhaltlich nicht den Angaben im Anmeldeformular, …), so nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf!