Raumordnung Bezirk Lilienfeld
Lesedauer: 1 Minute
18.03.2024
Die Änderungsentwürfe zum Raumordnungsprogramm werden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Eschenau
bis 22.04.2024
St. Veit an der Gölsen
bis 01.05.2024