Raumordnung Bezirk Lilienfeld

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18.03.2024

Die Änderungsentwürfe zum Raumordnungsprogramm werden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.

Gemeinde

Auflagefrist

Eschenau 

bis 22.04.2024

St. Veit an der Gölsen  

bis 01.05.2024