Raumordnung Bezirk St. Pölten
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Pyhra
bis 23.03.2023
Schwarzenbach an der Pielach
bis 30.03.2023
Haunoldstein
bis 27.03.2023
Kapelln
bis 04.04.2023