Raumordnung Bezirk St. Pölten
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Lesedauer: 1 Minute
13.01.2026
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Marktgemeinde Altlengbach
bis 23.01.2026
Gemeinde Neustift – Innermanzing
bis 17.02.2026