Raumordnung Bezirk St. Pölten
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflegungsfrist
Neidling
bis 05.05.2022
Weinburg
bis 06.05.2022
Prinzersdorf
bis 11.05.2022
Schwarzenbach an der Pielach
bis 16.05.2022
Stössing
bis 17.05.2022
Wölbling
bis 24.05.2022
Obergrafendorf
bis 21.06.2022
Neulengbach
bis 13.06.2022