Raumordnung Bezirksstelle Wr. Neustadt
Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Lesedauer: 1 Minute
07.01.2026
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Gemeinde Krumbach
bis 20.01.2026
Gemeinde Lanzenkirchen
bis 26.01.2026
Gemeinde Bad Fischau
bis 10.02.2026