Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
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Raumordnung Bezirksstelle Wr. Neustadt

Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Lesedauer: 1 Minute

24.04.2024

Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.


Gemeinde

Auflagefrist

Wiener Neustadt

bis 27.05.2024

Gemeinde Waldegg

bis 28.05.2024

Gemeinde Zillingdorf

bis 06.06.2024

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