Raumordnungsprogramm / Flächenwidmungsplan
Bezirk Horn
Die Änderungsentwürfe zum Raumordnungsprogramm werden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflegungsfrist
Horn
bis 25.03.2021
Straning-Grafenberg
Bis 05.04.2021