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Wirtschaftsförderung(en) der Gemeinde St. Valentin


Gegenstand der Förderung

  1. Neugründung/Neuansiedlung von Betrieben, wenn dadurch zumindest 3
    Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden
  2. Sicherung der Nahversorgung: Beihilfe lt. Pkt. 1 kann unabhängig von der Anzahl
    der Beschäftigten gewährt werden
  3. Investitionen von bereits ansässigen Betrieben sind nur förderbar, wenn dadurch
    zumindest 1 zusätzlicher Vollzeitarbeitsplatz geschaffen wird

Förderungswerber

Gewerbetreibende, Pächter, Betriebsübernehmer und Betriebsgründer im Sinne der Gew0
mit Hauptstandort in 4300 St. Valentin.

Ausmaß der Förderung

  1. Gewährung eines Zuschusses in der Höhe von max. 10% der Netto-
    Investitionskosten, insgesamt jedoch höchstens € 3.600,-- Die Nettoinvestition darf nicht länger als 6 Monate ab Antragstellung zurückliegen.
  2. Bei Inanspruchnahme einer Fremdfinanzierung dieses Investitionsvorhabens durch eine Bank kann alternativ ein Zinsenzuschuss in der Höhe von 50% der zu leistenden Zinsen, höchstens jedoch 5% auf die Dauer von 5 Jahren gewährt werden. Die Kreditsumme darf max. € 73.000,-- betragen.
  3. Jungunternehmer bis zum Alter von 35 Jahren werden über Pkt. 2 hinaus
    zusätzlich mit einer Förderung von max. € 500,-- pro neu geschaffenem
    Arbeitsplatz – bis max. 10 Vollarbeitsplätze – für die Dauer eines Jahres ab
    Betriebsgründung gefördert. Die gewährte Förderung beträgt max. 10 % der
    gesamten Investitionskosten gem. Pkt. 2.
  4. Für bereits im Gemeindegebiet bestehende Betriebe erfolgt die Förderung in Form
    eines einmaligen Beitrages pro neu geschaffenem Arbeitsplatz von max. € 500,--
    bis max. 5 Arbeitsplätze auf die Dauer von höchstens 2 Jahren nach getätigter
    Investition. Die gewährte Förderung beträgt max. 10 % der gesamten
    Investitionskosten gemäß Punkt 2.
  5. Individuelle Wirtschaftsförderungen werden gesondert im Ausschuss
    Finanzwirtschaft und allgem. Verwaltung behandelt und bedürfen der Zustimmung
    des Gemeinderates.

Die Auszahlung der Förderung kann auf einmal oder in Teilbeträgen erfolgen. Die
Auszahlung von Förderungen für neu geschaffene Arbeitsplätze erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Nachweise jährlich im Nachhinein.

Trotz sorgfältigster Recherche erfolgen die Angaben ohne Gewähr.

Stand: