Wirtschaftsförderung(en) der Gemeinde Ybbsitz

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Gegenstand der Förderung

Betriebsneugründungen, den Ausbau, die Modernisierung, die Renovierung oder
Verbesserung von Gewerbe-, Handels- und Tourismusbetrieben.

Förderungswerber

Ortsansässige Einzelunternehmen in den Bereichen Gewerbe, Handwerk, Handel, Tourismus, Industrie und Dienstleistungen, die neben der gewerblichen Tätigkeit keine unselbständige Tätigkeit ausüben. Weiters sind juristische Personen (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, u.a.) förderungswürdig, wobei für Personen mit maßgeblichem Einfluss auf den Rechtsträger dieselben Voraussetzungen gelten, wie sie bei Einzelunternehmern zum Tragen kommen.

Die Förderung erhalten nur Betriebe mit nicht mehr als 10 Beschäftigten zum Zeitpunkt der Beantragung.

Ausmaß der Förderung

5%iger Zuschuss auf förderbare Investitionen, welche bis höchstens € 40.000,--
gefördert werden. Werden die Investitionen mit Rechnungen von Ybbsitzer Betrieben
belegt, so gibt es einen 6%igen Zuschuss für diese Investitionssumme. Der Zuschuss wird in 5 Jahresraten ausbezahlt. Gefördert werden die Nettokosten des Investitionsaufwandes, höchstens jedoch € 40.000,--. Eine weitere Förderung ist nicht möglich.
Alle Förderungswerber erhalten auf Antrag eine 25%ige Ermäßigung der
Aufschließungskosten, welche aus Anlass der Erklärung eines Grundstückes zum Bauplatz oder der erstmaligen Errichtung eines Betriebsgebäudes vorzuschreiben ist. Auch für eine etwaige Ergänzungsabgabe gibt es diese Ermäßigung, wenn gleichzeitig eine weitere Verbauung vorgenommen wird.

Trotz sorgfältigster Recherche erfolgen die Angaben ohne Gewähr.

Stand: 19.02.2024

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