Weißes Paragrafenzeichen lehnt an grauer Wand auf hellem Parkettboden stehend
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Rechtsschutz bei Verwaltungsstrafverfahren

Lesedauer: 2 Minuten

08.11.2023

Durch die wachsende Gesetzesflut wächst auch die Gefahr von Strafen für die UnternehmerInnen. Durch das derzeit noch bestehende Kumulationsprinzip können diese Strafen sogar existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Deshalb hat die WKO Oberösterreich zugunsten ihrer Mitgliedsbetriebe ein Rechtsschutzpaket geschnürt, wenn Verwaltungsstrafen drohen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eingeleitet werden. Dieses Service besteht für aktive WKOÖ-Mitglieder mit nicht mehr als 99 Mitarbeiter (nach Köpfen).

Die Unterstützung gilt für Verfahren gegen Betriebsinhaber, Geschäftsführer und sämtliche Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG, die mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb zusammenhängen, ausgenommen vorsätzlich begangene Rechtsverstöße. Sie besteht nur dann, wenn der Mitgliedsbetrieb über keine eigene Rechtsschutzversicherung mit Deckung für Verwaltungsstrafverfahren verfügt.


WKOÖ-Präsidentin Mag. Doris Hummer


Wie wird unterstützt?

Unterstützt wird durch einen Zuschuss zu den Kosten für die rechtliche Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren vor österreichischen Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten, wenn diese mit dem Betrieb zusammenhängen. Unterstützt werden zum Beispiel Verwaltungsstrafverfahren

  • im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern
    (Arbeitszeitgesetz, Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerschutz, Allgem. Sozialversicherungsgesetz etc.)
  • im Betriebsanlagen- und Umweltrecht
  • im Telekommunikationsrecht
  • im Bereich Datenschutz

Nicht unterstützt wird bei Verwaltungsstrafverfahren wie:

  • Finanzstrafverfahren
  • wegen unbefugter Gewerbeausübung
  • nach dem Glücksspielgesetz
  • nach der Straßenverkehrsordnung

Details der ausgenommenen Rechtsgebiete hier.

 

Höhe des Kostenzuschusses

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich unterstützt mit einem Beitrag zu den  Verfahrenskosten (Anwaltskosten, Gebühren, Barauslagen) bis zu einem Maximalbetrag von € 2.000,-- vom Nettobetrag.
Vom Mitgliedsbetrieb ist ein Selbstbehalt von € 200,-- vom Anwaltshonorar in jedem Fall zu tragen. 

Das Honorar ist vom Mitgliedsbetrieb mit dem jeweiligen Anwalt direkt zu vereinbaren.

Zu Verwaltungsstrafen selbst kann kein Kostenzuschuss gewährt werden.

 

Eine Verwaltungsstrafe droht – Wie kommen Sie zur Unterstützung?

Wenn Sie einen Strafbescheid oder eine Aufforderungen zur Rechtfertigung in Bezug auf ein Verwaltungsstrafverfahren erhalten, wenden Sie sich ehestmöglich an das Service-Center der Wirtschaftskammer OÖ per Mail an service@wkooe.at oder T 0590909.

Achtung: Bei einem Strafbescheid unbedingt auf die Rechtsmittelfrist achten! Die Kontaktaufnahme mit der WKOÖ sollte so bald wie möglich, spätestens 10 Tage vor Ablauf der Rechtsmittelfrist erfolgen, damit keine Fristen versäumt werden.

Die Juristen der Wirtschaftskammer OÖ prüfen Ihr Anliegen und geben bekannt, ob der Kostenzuschuss gewährt werden kann.

Danach beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Vertretung Ihrer Interessen bzw. mit dem Einbringen eines Rechtsmittels.

Nach Abschluss des Verfahrens übermitteln Sie die Honorarnote des Anwalts samt Zahlungsbeleg sowie Nachweis über die Beendigung des Verwaltungsstrafverfahren mit Angabe Ihrer IBAN-Nummer an:

E: sc.rechtsbuero@wkooe.at.

Sie erhalten dann den Kostenanteil von der WKOÖ überwiesen.

Diese Leistung kann pro Mitgliedsbetrieb ein Mal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und gilt für Übertretungen von Verwaltungsbestimmungen ab Juli 2020. Auf die Gewährung der Unterstützung besteht kein Rechtsanspruch.

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