Vorschreibung der Grundumlagen der Wirtschaftskammer Salzburg
Antrag auf Ermäßigung möglich
Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer!
Wir durchleben gerade sehr bewegte Zeiten: Die Corona-Krise hat viele Betriebe massiv getroffen. Als Wirtschaftskammer haben wir in den vergangenen Monaten alles unternommen, damit unsere Mitgliedsbetriebe so schnell wie möglich aus der Krise kommen. Die Mitarbeiter in den Fachabteilungen und in den Fachgruppen haben in den vergangenen Monaten seit Ausbruch der Pandemie zehntausende Beratungsgespräche geführt und viele nachhaltige Impulse gesetzt, um Hilfspakete zu verbessern, Fördermaßnahmen zu setzen und Hilfszahlungen abzuwickeln. Hier finden Sie Details zu Kurzarbeit und Härtefall-Fonds.
Gleich zu Beginn des Corona-Ausbruches hat die Wirtschaftskammer die Vorschreibung der Grundumlagen, die der unmittelbaren Finanzierung der Fachgruppen dient, ausgesetzt. Nun aber muss die Wirtschaftskammer aus gesetzlichen Gründen die Grundumlagen vorschreiben.
Mit Ihrem Grundumlagenbeitrag unterstützen Sie ihre Fachgruppe und ermöglichen sich und Ihrem Unternehmen vielfältige Leistungen!
Sollte dies für Sie derzeit aber wegen der Corona-Krise finanziell nicht bewältigbar sein, wollen die Fachgruppen so weit wie möglich auf Ihre Situation Rücksicht nehmen: Je nach Fachgruppe und regionaler oder individueller Betroffenheit der Mitglieder kann auf Antrag die Vorschreibung reduziert oder gestundet werden.
Antragsformular - Grundumlagenermäßigung
Für alle jene Mitglieder, die sich für die elektronische Zustellung angemeldet haben, ist die WKS verpflichtet, die Grundumlagenvorschreibung digital zuzustellen.
e-Zustellung über das Unternehmerserviceportals
Warum werden Grundumlagen eingehoben und welchem Zweck dienen sie?
Rückfragen
Gerne beantworten die Mitarbeiter des Grundumlagen-Service, der zuständigen Fachgruppen und der Bezirksstellen Fragen zu den Grundumlagen.
Grundumlagen-Service:
Julius-Raab-Platz 1
5027 Salzburg
T 0662/8888-990
F 0662/8888-587
E grundumlagen@wks.at