Verschiedene Euromünzen liegen gestapelt. aneinandergereiht auf mehreren Euroscheinmünzen, im Hintergrund zeigt sich eine blaue Flagge der europäischen Union mit einem Ausschnitt von gelben Sternen
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Direkte Förderung auf nationaler Ebene 

Beanspruchen Sie aus den EU-Fonds kofinanzierte österreichische Förderinstrumente

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Für Österreich reservierte EU-Mittel

Zahlreiche EU-Förderungen werden im Wege der indirekten Mittelverwaltung durch die österreichischen Förderstellen auf Bundes- und Landesebene vergeben. Dabei wird in den einzelnen EU-Fonds Geld für Österreich reserviert, welches für die Umsetzung der von der Europäischen Kommission genehmigten einzelnen nationalen Programme um österreichische Kofinanzierungsmittel ergänzt wird. 

Mittelzuteilung EU-Fonds 2021-2027 in Österreich

* laufende Preise, Quelle: Partnerschaftsvereinbarung 2021-2027, ÖROK-Geschäftsstelle

Wiederaufbau- und Resilienzfazilität

Eine Sonderstellung nimmt die zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie ins Leben gerufene Wiederaufbau- und Resilienzfazilität ein. Der österreichische Aufbau- und Resilienzplan umfasst ein Volumen von etwa 3 Mrd. EUR und wird in in Form von Fördermaßnahmen und öffentlichen Aufträgen von den zuständigen Ressorts umgesetzt. Schwerpunkte bilden dabei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Digitalisierung.

Zur Reduktion der Abhängigkeit der EU-Mitgliedstaaten von fossilen Energieträgern aus Russland wurde diese Fazilität um ein Repower-EU-Kapitel ergänzt, welches in Österreich mit zusätzlichen 210 Mio. EUR dotiert ist. Eine Finanzierung fossiler Vorhaben aus diesen Mitteln ist somit ausgeschlossen.

Investitionsförderungen

Unternehmerische Investitionen werden hauptsächlich im Rahmen des österreichischen Programmes "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027, EFRE & JTF" gefördert. Dabei ist zu beachten, dass die einzelnen Bundesländer im Sinne des Föderalismus unterschiedliche Förderprioritäten setzen und es daher zu erheblichen regionalen Unterschieden kommen kann.

Weiterführende Details zu den einzelnen Fördermaßnahmen auf Landes- und Bundesebene finden Sie auf folgenden Internet-tools:

Wenn Sie sich für die Begünstigten der EU-Förderungen bzw. Beispiele für EU-geförderte Projekte in Österreich interessieren, so finden Sie die entsprechenden Informationen durch Anklicken der nachstehenden links:

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Hier ist zu unterscheiden zwischen den grenzüberschreitenden bilateralen Programmen zwischen Österreich und seinen Nachbarn (z.B. Österreich-Ungarn) und den interregionalen bzw. transnationalen Programmen (z.B. Alpenraumprogramm). Im Fokus der Förderungen steht hier der durch ein Projekt erzielbare grenzüberschreitende Mehrwert, weshalb sie nicht für betriebliche Investitionen geeignet sind.

Allerdings können solche Projekte durchaus für Unternehmen von Interesse sein, wenn sie etwa im Rahmen dieser mit der Entwicklung spezifischer Problemlösungen betraut werden.

Gebietskulisse für regionale Beihilfen

In der österreichischen Fördergebietskarte ist festgelegt, welche Gebiete nach den EU-Beihilfevorschriften für regionale Investitionsbeihilfen in Betracht kommen und bis zu welcher Obergrenze („Beihilfehöchstintensität“) den Unternehmen in den Fördergebieten Beihilfen gewährt werden dürfen. Österreich hat seine Fördergebiete auf der Grundlage zahlreicher Kriterien festgelegt, die unter anderem die sozioökonomische Lage des Landes (z. B. Pro-Kopf-BIP, unter dem EU-Durchschnitt liegende Beschäftigung oder sehr hohe Arbeitslosigkeit im Vergleich zum nationalen Durchschnitt), die geografische Lage (z. B. Berggebiete) oder strukturelle Probleme auf nationaler Ebene widerspiegeln. Die Beihilfehöchstintensität für Beihilfen zugunsten von Investitionsvorhaben großer Unternehmen beträgt 10 % der Gesamtinvestitionskosten. Die Beihilfeintensitäten können für Investitionen mittlerer Unternehmen um 10 Prozentpunkte und für Investitionen kleiner Unternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden.

Stand: 14.11.2023