Holzwürfel aufeinandergestapelt mit Schriftzug step by step
© Fotogestöber | stock.adobe.com

Förderablauf und -abwicklung

Übersicht für Unternehmen

Lesedauer: 1 Minute

10.05.2023
  • Investitionsvorhaben bzw. Idee der Investition wird vom Förderwerber geschaffen
  • Eigene Kostenschätzung vom Förderwerber
  • Einholen von Angeboten für das Vorhaben
  • Projekt skizzieren aufgrund der eingeholten Angebote
  • Kontakt zur WKO um über mögliche Förderungen zu sprechen
  • Bei Projekten größer 1 Mio Euro macht es Sinn direkt mit den Fördergebern (aws, ÖHT, etc…) zu sprechen
  • Kontakt zur Gemeinde bzw. regionalen Förderstellen (Landesförderstellen) suchen
  • (Kumulierungsvorgaben bzw. Förderobergrenzen dabei beachten)
  • Bankengespräch, sofern Fremdfinanzierung erforderlich ist
    • Finanzierung läuft über Eigenkapital (ist in diesem Fall ist kein Bankgespräch notwendig, da die Finanzierung über Eigenkapital erfolgt)
    • Finanzierung soll über Fremdkapital laufen (Darlehen, Kredite, Rahmen, etc.)
    • Fehlende Sicherheiten bei Fremdkapitalfinanzierung (Haftungen/Bürgschaften)
  • Förderantrag über die Bank stellen (bei reiner Eigenkapitalfinanzierung auch ohne Bank möglich)
  • Förderanbot ergeht von der Förderstelle, bedarf der Annahme durch den Förderwerber (= Unterzeichnen des Anbotes)
  • Bei Zuschuss
    • Auf Eingangsstempel des Fördergebers auf das Antragsformular warten --> Startzeichen für die Investition
    • Rechnungen nach den Investitionen sammeln
    • Rechnungen bei den Fördergebern über die Bank einreichen zur Abrechnung (wenn reine Eigenkapitalfinanzierung gegeben ist, kann der Förderwerber auch selbst die Abrechnung mittels Abrechnungsformular v. der Förderstelle durchführen).
  • Bei Krediten
    • Nach Antragsstellung auf Ok des Fördergebers warten
    • Zwischenfinanzierung erfolgt von der Bank, aus diesem Grund muss die Bank im Boot sein
    • Nach der Investition die erhaltenen Rechnungen sammeln und bei der Bank einreichen
    • Kreditvolumen wird aufgrund der eingereichten Rechnungen abgerechnet
  • Bei Haftungen/Bürgschaften
    • Nach Antragsstellung auf Ok des Fördergebers warten
    • Nur mit dem OK des Fördergeber wird die Bank bereit sein die Fremdkapitalfinanzierung zu zustimmen
    • Nach der Investition die erhaltenen Rechnungen sammeln und bei der Bank einreichen zur Abrechnung mit der Förderstelle
  • Rechtsanspruch
    • Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch
  • Anerkennungsstichtag
    • Bitte beachten Sie den Anerkennungsstichtag! Anerkannt können nur Kosten werden, die ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Förderansuchens entstanden.