Wirtschaftskammerwahl 2020

Wirtschaftskammer Vorarlberg

Lesedauer: 11 Minuten


Wahlergebnisse Wirtschaftskammerwahl 2020

Verlautbarung der Wahlergebnisse (06.03.2020) 

Korrektur der Verlautbarung der Wahlergebnisse (06.03.2020)

Änderung der Wahlkundmachungen (02.04.2020)
Verschiebung der Frist für die Einbringung von Besetzungsvorschlägen für die Fachverbandsausschüsse der WKO.

Verlautbarung der Besetzungen der Spartenkonferenzen und Spartenvertretungen (31.03.2020)

Verlautbarung: Bestellung weiterer Mitglieder des Wirtschaftsparlaments (06.04.2020)

Wahl des Präsidiums (19.05.2020)

Wahl der Spartenpräsidien (19.05.2020)

Verlautbarung der Wahlen der Obmänner/Obfrauen und Stellvertreter/Stellvertreterinnen der Fachgruppen (Innungen und Gremien) und der Vorsitzenden der Fachvertretungen (19.10.2020)

Änderung Zustellungsbevollmächtigte "Grüne Wirtschaft" (12.01.2021)

Änderung Zustellungsbevollmächtigte "UNOS" (12.01.2022)

Fachorganisationsordnung - Widerruf und Errichtung von Fachorganisationen (17.01.2022)



Nachwahlen und Nachbesetzung Funktionsperiode 2020-2025


Kammerorgane


Sparte Gewerbe und Handwerk


Sparte Industrie


Sparte Handel


Sparte Bank und Versicherung


Sparte Transport und Verkehr


Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft


Sparte Information und Consulting


Sonstiges



Wählen zahlt sich aus - nutzen Sie Ihr Wahlrecht!

Bei der Wirtschaftskammerwahl geben Sie Ihre Stimme bei der sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass Sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter direkt wählen – auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts.

Die Mitglieder der weiteren Kollegialorgane (Fachverbandsausschüsse, Spartenkonferenzen sowie des Präsidiums, Erweiterten Präsidiums und Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer) werden anschließend gemäß dem Ergebnis der Urwahlen durch indirekte Wahlen bestimmt.


Wichtige Termine im Überblick

  • 22.11.2019
    Stichtag/Wahlkundmachung/Auflage der Wählerlisten

  • 22.11.2019 bis 02.12.2019, 16.00 Uhr
    Einspruchsfrist/ Einreichung von Anträgen zur Aufnahme auf die Wählerliste

  • 22.11.2019 bis 25.02.2020
    Abgabe der Wahlkartenanträge bei gewünschter postalischer Übermittlung der Wahlkarte  

  • 22.11.2019 bis 28.02.2020, 16.00 Uhr
    Abgabe der Wahlkartenanträge bei Abholung der Wahlkarte vor Ort.

  • 22.11.2019 bis 13.01.2020, 16.00 Uhr
    Einreichfrist für Wahlvorschläge

  • 02. und 05.03.2020
    Wahltage

 

Wie und wo kann gewählt werden?

In der Wahlkundmachung (link) Sie alle relevanten Informationen für die Wahlberechtigten und Wählergruppen. Hier erfahren Sie u.a., wie und wo Sie Anträge auf Aufnahme in die Wählerliste stellen oder Einsprüche gegen diese einbringen können, wie Wahlvorschläge einzubringen sind, an welchen Tagen und in welchem Wahllokal Sie wählen können und welche Fristen Sie zu beachten haben.

Wer ist wahlberechtigt?

Sie sind grundsätzlich wahlberechtigt, wenn Sie

  • zum Stichtag – das ist der 22. November 2019 – Mitglied einer Fachorganisation sind und
  • Sie Ihre Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet haben.
  • Zum Stichtag ruhend gemeldete Mitglieder, können sich aber per Antrag in die Wählerliste aufnahmen lassen.

 

Formulare/Downloads

Untenstehend finden Sie die Formulare


Stand: 22.05.2023