Graz: Mietförderung für Gründerinnen und Gründer

Stärkung der regionalen Innovationskraft und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit für Gründer

Einstellungen

Geltungsdauer:
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Gründung von Kleinstunternehmen lt. EU-Definition (weniger als 10 Mitarbeiter) in folgenden Geschäftsfeldern

  • Mobilitätstechnologie
  • Life Science
  • Energie‐ und Umwelttechnik
  • Kreativwirtschaft
  • Handel & Tourismus (innovativ und kreativ)
in Graz bzw. längstens 5 Jahre vor Einreichung des Förderungsansuchens.

Förderungszweck

Optimale Gestaltung der Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Gründer in der Stadt und Minderung der Kosten in der Startphase.

Förderungsgegenstand

Die Mietkostenförderung ist beschränkt auf die Förderung der Kosten für die Nettomiete (exkl. Betriebskosten und Mieterhöhungen) von gewerblichen Flächen, die für die Tätigkeit des Unternehmens notwendig sind.

Ausschlussgrund

Gewerbliche Nutzungen von Räumlichkeiten im Rahmen einer Mietvereinbarung zu Wohnzecken (Büro in der eigenen Wohnung) ist von einer Förderung ausgeschlossen.

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss von

  • 50% der Nettomietkosten bzw. max. € 3.000,-- im 1. Jahr,
  • 40% bzw. max. € 2.400,-- im 2. Jahr und
  • 20% bzw. max. € 1.200,-- im 3. Jahr nach der Antragstellung.Max. Gesamtförderung beträgt € 6.600,-- (max. € 9,--/ m2).

Einreichung

VOR Projektbeginn bei der Stadt Graz mittels folgendem Antrag:

Stadt Graz, Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung
8011 Graz, Stigergasse 2
Tel: +43 316 872-4820
E-Mail: wirtschaft@stadt.graz.at

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Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.