Graz: Mietförderung für Gründerinnen und Gründer
Stärkung der regionalen Innovationskraft und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit für Gründer
Einstellungen
Förderungswerber
Gründung von Kleinstunternehmen lt. EU-Definition (weniger als 10 Mitarbeiter) in folgenden Geschäftsfeldern
- Mobilitätstechnologie
- Life Science
- Energie‐ und Umwelttechnik
- Kreativwirtschaft
- Handel & Tourismus (innovativ und kreativ)
Förderungszweck
Optimale Gestaltung der Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Gründer in der Stadt und Minderung der Kosten in der Startphase.
Förderungsgegenstand
Die Mietkostenförderung ist beschränkt auf die Förderung der Kosten für die Nettomiete (exkl. Betriebskosten und Mieterhöhungen) von gewerblichen Flächen, die für die Tätigkeit des Unternehmens notwendig sind.
Ausschlussgrund
Gewerbliche Nutzungen von Räumlichkeiten im Rahmen einer Mietvereinbarung zu Wohnzecken (Büro in der eigenen Wohnung) ist von einer Förderung ausgeschlossen.
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss von
- 50% der Nettomietkosten bzw. max. € 3.000,-- im 1. Jahr,
- 40% bzw. max. € 2.400,-- im 2. Jahr und
- 20% bzw. max. € 1.200,-- im 3. Jahr nach der Antragstellung.Max. Gesamtförderung beträgt € 6.600,-- (max. € 9,--/ m2).
Einreichung
VOR Projektbeginn bei der Stadt Graz mittels folgendem Antrag:
Stadt Graz, Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung
8011 Graz, Stigergasse 2
Tel: +43 316 872-4820
E-Mail: wirtschaft@stadt.graz.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.