Steiermark fördert Heizungsoptimierung mit Biomasse (Holzheizungen)

Förderung des Austausches von bestehenden fossilen Heizungssystemen, Allesbrennern und Stromheizungen 

Einstellungen

Geltungsdauer:
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz € 2 Mio. nicht überschreitet.

Förderungszweck

Steigerung der Energieeffizienz und Versorgungssicherheit mit Energie unter Nutzung erneuerbarer Ressourcen. Auch soll die Wertschöpfung in den steirischen Regionen gesteigert, die Technologieentwicklung gefördert und ein Beitrag zur Sicherung und Erhöhung der Beschäftigung erreicht werden.

Förderungsgegenstand

Investitionen in neue Holzheizungen (Pellets- und Hackschnitzelkessel) oder Scheitholz- bzw. Kombikessel bei gleichzeitigem Ersatz von bestehenden fossilen Heizungssystemen, Allesbrennern und Stromheizungen 

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss von max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten bzw. für

  • Anlagen < 50 kW                   € 3.000, --
  • Anlagen 50 kW bis 100 kW    € 5.000, --
  • Anlagen > 100 kW                  € 6.000, --

Im Großraum Graz (Stadt Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Raaba-Grambach, Seiersberg-Pirka) wird dieser Umstieg nicht gefördert.

Anmerkung

  • keine Anschaffung (Lieferung und Montage bzw. keine Rechnungen inkl. Zahlungsnachweise) der Anlage/Komponenten vor Förderungsantrag
  • die erforderlichen Emissions-Grenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 werden eingehalten
  • abweichend zur UZ 37-Richtlinie ist bei Scheitholz- bzw. Kombikessel über 18 kW Nennheizleistung ein Emissionsgrenzwert bei der CO-Teillast von 750 mg/MJ jedenfalls einzuhalten
  • kein wirtschaftlicher Fernwärmeanschluss möglich
  • Verbindungsleitungen innerhalb des Heizraumes müssen gedämmt sein
  • keine weiteren Förderungen durch die gleiche oder andere Landesdienststellen oder seitens der Landwirtschaftskammer
  • die Altanlage(n) muss/müssen nachweislich außer Betrieb genommen und entsorgt werden
  • innerhalb der letzten 8 Jahre darf keine Landesförderung für eine Heizungsanlage in Anspruch genommen worden sein
  • alle relevanten Gesetze, Bestimmungen und Normen werden eingehalten
  • Empfehlung:  vor Errichtung bzw. Einreichung des Förderungsantrages Inanspruchnahme der Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu‘s-BeraterInnen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landes Steiermark.

Einreichung

Vor Projektbeginn mittels Antragsformular (Papier)  oder elektronisch mittels Online-Förderungsantrag 

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
FA Energie und Wohnbau – Referat Sanierung und Ökoförderung
Landhausgasse 7
A-8010 Graz
M umweltlandesfonds@stmk.gv.at

Infozentrale +43 316/877-3955

Ökoförderungen Förderungen des Landes Steiermark

Richtlinientext als PDF

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.