Erzeugung von kosmetischen Artikeln
Gesetzliche Regelungen und Weiterbildung
Lesedauer: 3 Minuten
Die Erzeugung von kosmetischen Artikeln ist ein freies Gewerbe. Das bedeutet, es sind abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen zur Gewerbeanmeldung*) keine fachlichen Qualifikationen nachzuweisen. Es müssen jedoch gesetzliche Regelungen unbedingt eingehalten werden.
Was sind kosmetische Mittel?
Kosmetische Mittel sind, Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarung, Nägel, Lippen, äußere intime Regionen, Zähnen und Schleimhäuten in der Mundhöhle) in Berührung zu kommen mit dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, zu schützen, in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.
Inverkehrbringen
Das Inverkehrbringen eines kosmetischen Produkts umfasst jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt.
Gesetzliche Regelungen
Die Herausforderungen in der täglichen Praxis der Kosmetikherstellung sind in erster Linie die, die gesetzlichen Anforderungen und Regularien rund um die EU-Kosmetikverordnung einzuhalten. Bitte beachten Sie hier besonders die Themen Verantwortliche Person, Erstellung der Produktinformationsdateien und Sicherheitsbewertungen, das Verzeichnis für die dafür notwendigen autorisierten Gutachter:innen und Sicherheitsbewerter:innenund die Notifizierung von kosmetischen Mitteln – CPNP.
Weitere wichtige Themen sind die „Gute Herstellpraxis (GMP) für kosmetische Mittel" und Anforderungen für Naturkosmetik im Österreichischen Lebensmittelbuch.
Kosmetiksiegel
Für all jene Erzeuger von kosmetischen Mitteln, die eine fachliche Qualifikation durch eine einschlägige Ausbildung wie Studium, HTL, Lehre bzw. durch den erfolgreichen Besuch des WIFI Lehrganges für Kosmetikhersteller nachweisen, ist ein Kosmetiksiegel geschaffen worden. Dieses Siegel steht für Fachkenntnis und Kompetenz des Herstellers.
Aus- und Weiterbildung
Wie Sie erkennen können, bedarf die Herstellung von Kosmetikprodukten genauer Fachkenntnisse und Kompetenzen. Hier bieten folgende WIFIs die geeignete Weiterbildung an.
Nach Abschluss dieses Lehrgangs haben Sie alles in der Hand, um das Gewerbe professionell und erfolgreich auszuüben.
WIFI Wien
Kosmetikhersteller:in mit geprüftem Know-how
T 01 476 77
E kundenservice@wifiwien.at
WIFI Salzburg
Theoretische Grundlagen I: Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how
Theoretische Grundlagen II: Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how
T 0662 / 8888 411
E info@wifisalzburg.at
WIFI Kärnten
Kosmetikherstellung Diplomlehrgang
T 05 9434
E wifi@wifikaernten.at
WIFI Niederösterreich
Kosmetikherstellung - Basisausbildung
T 02742 / 851 200 00
E kundenservice@noe.wifi.at
Steiermark
Körblergasse 111-113
8010 Graz
T 0316 / 601 – 483
E Bernd.liebminger@wkstmk.at
Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7001 Eisenstadt
T 05 90 907 – 3120
E alexander.kraill@wkbgld.at
Tirol
Wilhelm-Greil-Str. 7
6020 Innsbruck
T 05 90 905 – 1212
E Evamaria.stotter@wktirol.at
Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt
T 05 90 904 – 112
E Roland.heckenbichler@wkk.or.at
Vorarlberg
Wichnergasse 9
6800 Feldkirch
T 055 22 305 – 240
E chemischesgewerbe@wkv.at
Niederösterreich
Wirtschaftskammer Platz 1
3100 St. Pölten
T 02742 / 851 – 19170
E gregor.berger@wknoe.at
Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
T 01 / 514 50 – 2362
E elias.schroeder@wkw.at
Oberösterreich
Hessenplatz 3
4020 Linz
T 05 90 909 – 4160
E christoph.stoiber@wkooe.at
Salzburg
Julius-Raab-Platz 1
5027 Salzburg
T 0662 / 8888 – 280
E chemie-gewerbe@wks.at
Bundesinnung
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
T 05 90 900 -3282
E chemie-dfg@wko.at
*) Folgende allgemeine Voraussetzungen sind für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung zu erfüllen: Eigenberechtigung (Vollendung des 18. Lebensjahres, keine Sachwalterschaft) die Staatsangehörigkeit zu einem Mitgliedsstaat der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR oder Vorliegen eines fremdenrechtlichen Aufenthaltstitels zur Ausübung des Gewerbes
Fehlen von Ausschlussgründen
Mehr Infos dazu finden Sie auf www.gründerservice.at.
Als zusätzliches Service wird Ihre Gewerbeberechtigung auf elektronischen Weg an die zuständige Gewerbebehörde (Magistratische Bezirksamt) übermittelt.
Mit dem vollständigen Einlangen der Anmeldungsunterlagen kann mit der gewerblichen Tätigkeit sofort begonnen werden.