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Detailansicht eines Aktenstapels mit Klammern, darauf liegend ein Bleistift, Vergrößerungslupe angelehnt
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Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Landesinnung

Merkblatt zur Entsorgung und Rücknahme von PV-Modulen

Das praxisnahe Merkblatt bietet Ihnen eine klare Orientierung zur Entsorgung und Verantwortung für PV-Module gemäß der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO).

Lesedauer: 1 Minute

06.03.2025

Das auf die Möglichkeiten in der Praxis ausgerichtete Merkblatt wurde in Kooperation mit der EAK (Elektro-Altgeräte-Koordinierungsstelle), PV-Austria und Bundesinnung ausgearbeitet und bietet Mitgliedern eine gute Orientierungshilfe für den betrieblichen Alltag.

PV-Module fallen in den Geltungsbereich der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO). Sie gelten als Gewerbegeräte, auch wenn sie in privaten Haushalten verbaut sind. PV-Module unterliegen dem Prinzip der "erweiterten Herstellerverantwortung". Neben diversen Meldeverpflichtungen ist auch die ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. 

Verantwortlich für die Sammlung und Verwertung defekter Module ist derjenige, der PV Module zum ersten Mal in Österreich in Verkehr setzt (Hersteller/Erst-Inverkehr-Bringer). Das betrifft somit einerseits österreichische Hersteller, andererseits aber auch Importeure/ Händler/befugte Gewerbetreibende (insbesondere Elektrotechniker:innen), die aus dem Ausland PV Module beziehen und in Österreich vertreiben.

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