Zwei Personen sitzen am Tisch und unterhalten sich zu Unterlagen, im Hintergrund Bücherreal
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Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Hagelschadenabwicklung 

Die starken Unwetter bzw. Hagelschäden haben in weiten Teilen Österreichs große Schäden an Fahrzeugen verursacht. Aufgrund der Autonomie der einzelnen Versicherungen ist eine gemeinsame Verbandslösung für die Vorgangsweise in der Abwicklung dieser Hagel- und Unwetterschäden an KFZ nicht möglich!

Lesedauer: 2 Minuten

15.11.2023

Daher ist in der Abwicklung dieser Schäden folgendes zu beachten:

  • Besteht eine Kaskoversicherung bzw. ist das Ereignis laut Polizze gedeckt.
  • Wenn ja, geben Sie dem Geschädigten eine gute und qualifizierte Beratung
    • Ist es ein erkennbarer Totalschaden?
    • Ist es vielleicht ein Totalschaden?
    • Ist er eindeutig zu reparieren!
  • Wenn Scheiben, Lichter, Spiegel beschädigt (gebrochen) sind, ist ein weiterfahren nicht möglich. Daher ist ein Austausch der Glasteile bei Kaskoschäden nicht zulässig, wenn ein Totalschaden offensichtlich ist.
  • Ist der Geschädigte zum Beispiel ein Urlaubsgast, so ist bei einer  derartigen Notreparatur unbedingt vorher einen Absprache mit den Kaskoversicherer zu treffen.
  • Will ein Kunde mit offensichtlichem Totalschaden jedoch zerborstener WSS diese tauschen, so ist die Reparatur derselben vom Kunden direkt zu bezahlen. Ansonsten wieder Rücksprache mit dem Versicherer.
  • Vor der Besichtigung des KFZ ist dieses zu reinigen und vom eigenen oder betriebsfremden Hageldrücker zu zeichnen.
  • Die Teile sind mit einem abwischbaren Stift in einer Kontrastfarbe zu markieren und pro Teil soll die Anzahl der Dellen aufgeschrieben werden.
  • Die überwiegende Anzahl der Dellengröße pro Teil ist in Leicht, Mittel oder Groß zu vermerken (L-M-G ).
  • Ist ein Totalschaden offensichtlich empfiehlt es sich den Kunden darüber zu informieren, wenn diesem für die Abwicklung der Besichtigung ein Betrag in Rechnung gestellt wird. (siehe Beilage).
  • Gleiches gilt bei Kaskoverträgen, deren Deckung nicht ersichtlich ist.
  • Der Dellentechniker sollte angehalten werden nur tatsächliche Dellen zu kennzeichnen und nicht Unregelmäßigkeiten in der Lackstruktur der Oberfläche.
  • Bei der Terminplanung bitte den zuständigen Sachverständigen einbinden. (Wegen Verfügbarkeit)
  • Die Sachverständigen werden sicherlich Kontrollüberprüfungen der vorbereiteten Fahrzeuge durchführen.
  • Bei Schadensbildern welche nicht durch die vorgegebene Hageldrückerliste abgedeckt sind, ist das Einvernehmen zwischen Sachverständigen und Meister herzustellen.
  • Für die Besichtigung wird ein Raum mit Schatten und mäßigem Licht benötigt.
  • Für sämtliche Arbeiten über die vorgegebenen Werte der Hageldrückerliste ist Einvernehmen mit dem Sachverständigen zu treffen.
  • Ebenso ist Einvernehmen mit dem Sachverständigen herzustellen für die Richtzeiten von Autodächern oder ob diese ersetzt werden sollen.
  • Auch ist das Einvernehmen mit dem SV zu treffen, wenn ein Karosserieteil vorgedrückt wird und dieses in Stufe III oder IV lackiert wird.
  • Alle Vereinbarungen und Nebenabsprachen welche sich nicht mit den Vorgaben des Lack- und Karosseriebeirates decken, sind ausnahmslos mit dem Sachverständigen oder den Referenten der Versicherer abzusprechen.
  • Ein Protokoll ist nach jeder Besichtigung anzufertigen und nach diesem abzuarbeiten. Abweichung von dieser Vereinbarung sind rechtzeitig mit dem Sachverständigen zu vereinbaren.
  • In den Gutachten wird von den Sachverständigen der Stundensatz der reparierenden Werkstätte für Hagel Dellen drücken eingetragen.
  • Ist in dieser Werkstätte ein betriebsfremder Hageldrücker beschäftigt der einen höheren Stundensatz für seine Leistung verrechnet, ist mit der Abrechnung des Kaskoschadens eine Kopie der Rechnung für die Fremdleistung beizulegen.
  • Bewahre Übersicht und Fairness, denn Qualität steht vor Quantität.


Um einen möglichst koordinierten Ablauf der Schadensabwicklung zu gewährleisten wurde mit der Versicherungswirtschaft vereinbart, die Schadensfälle nach ihrer Schadenshöhe zu priorisieren.

 


Wir bitten Sie daher zuerst offensichtliche Totalschäden, dann schwere Schäden über elektronische Schadensmanagementsysteme (z.B. NEXA, QuickCheck, Topreport, udgl.) zu melden.

Leichtere Schäden bitten wir Sie nach hinten zu reihen und Ihre Kunden darüber zu informieren. Hintergrund sind die zeitlichen Kapazitäten der Versicherungs-Schadensermittler. Die Besichtigung leichterer Schadensfälle kann erst Ende August/Anfang September erfolgen.



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