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Notizbuch mit im Kreis verlaufenden gelben Sternen auf blauem Hintergrund am Cover hat in den Seiten eingeklebte Streifen, daneben liegt eine Brille, auf dem Notizbuch liegt ein Kugelschreiber
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Gesundheitsberufe, Landesinnung

EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und Medizinproduktegesetz (MPG) 2021

Information der Bundesinnung der Gesundheitsberufe 

Lesedauer: 1 Minute

24.09.2025

>>Leitfaden der Bundesinnung zur EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) als PDF zum Download 

Informationen für Mitgliedsbetriebe der Berufsgruppen Augen- und Kontaktlinsenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker und Zahntechniker, die Medizinprodukte herstellen, Anpassen oder Inverkehrbringen.

Erstellt wurde der Leitfaden von der Bundesinnung der Gesundheitsberufe mit freundlicher Unterstützung durch die Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit der WKÖ und das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen.

Gebrauchsanweisungen in elektronischer Form

>>Durchführungsverordnung (EU) 2025/1234 der Kommission vom 25. Juni 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2226 hinsichtlich der Medizinprodukte, für die die Gebrauchsanweisungen in elektronischer Form bereitgestellt werden können

Die Verordnung sieht vor, dass zukünftig professionellen Nutzern für alle Medizinprodukte und deren Zubehör die Gebrauchsanweisung in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden kann.

Als „professionelle Nutzer“ gelten Personen, die die Medizinprodukte in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Rahmen einer professionellen Gesundheitsdienstleistung nutzen.

Weiters gelten die Vorgaben nun auch für die in Anhang XVI der Verordnung (EU) 2017/745 aufgeführten Produkte ohne medizinischen Verwendungszweck, sofern sie für die professionelle Nutzung bestimmt sind.

Wenn Produkte, die für die professionelle Nutzung bestimmt sind, auch von Laien (z.B. Patienten) verwendet werden, sind die für Laien bestimmten Gebrauchsanweisungen in Papierform bereitzustellen.

Die Verordnung tritt am 16. Juli 2025 in Kraft.

Master-UDI für Brillenfassung, Brillengläser und Fertiglesebrillen

Im Amtsblatt der EU vom 23.9.2025 wurde die delegierte Verordnung(EU) 2025/1920 hinsichtlich der Zuteilung einmaliger Produktkennungen für Brillenfassungen, Brillengläser und Fertiglesebrillen verlautbart: Delegierte Verordnung (EU) 2025/1920 der Kommission vom 12. Juni 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zuteilung einmaliger Produktkennungen für Brillenfassungen, Brillengläser und Fertiglesebrillen

Die Änderung sieht eine Anpassung der MDR dahingehend vor, dass stark individualisierter Produkte wie Brillenfassungen, Brillengläser und Fertiglesebrillen, die die gleichen (klinischen und nichtklinischen) Konstruktionsparameterkombinationen aufweisen, unter derselben UDI-DI („Master-UDI-DI“) zusammengefasst werden können.

Die Verordnung tritt am 13. Oktober 2025 in Kraft. Um den Unternehmen die Änderungen der internen Systeme und Anpassungen der Technologie für das Drucken und Scannen von UDI-Trägern zu ermöglichen, gilt die Verordnung ab 1. November 2028. Hersteller können jedoch bereits vor dem 1.11.2028 eine Master-UDI-DI gemäß der geänderten Fassung zuteilen. 

Hinweis
Das System zur eindeutigen Produktidentifikation („UDI-System“ – Unique Device Identification System) gilt nicht für Sonderanfertigungen und diese tragen daher auch keine UDI.

Augen- und Kontaktlinsenoptiker, Hörakustiker sowie Orthopädietechniker

Informationen, Checklisten, Dokumente und FAQ für die Berufsgruppen

Orthopädieschuhmacher

QM-Leitfaden für Orthopädieschuhmacher samt Muster und Vorlagen



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