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Metalltechniker, Landesinnung

Vorwort-Ergänzung für "angepasste Lösungen" in allen Baunormen

Seit Juni 2025 enthalten alle österreichischen Bau-Normen eine neue Ergänzung im Vorwort. Diese weist darauf hin, dass neben der Einhaltung von ÖNORMEN auch alternative, innovative oder angepasste Lösungen zur Erreichung des Normungszieles beitragen können – insbesondere bei Bauaufgaben in Denkmalpflege und Baukultur.

Lesedauer: 1 Minute

14.10.2025

Wir freuen uns, Sie über eine neue verpflichtende Ergänzung im Vorwort aller österreichischen Bau-Normen informieren zu dürfen, die darauf hinweist, dass auch andere innovativere oder angepasste Lösungen zur Erreichung des Normungszieles führen können (insbesondere bei Bauaufgaben der Denkmalpflege und Baukultur). Dieser Textbaustein wurde im Ausschuss für Bauregeln des ASI (Austrian Standards Institut) in den letzten Jahren auch unter Mitwirkung des Bundesdenkmalamtes erarbeitet. Die Anregung, Ausnahmeregelungen für Denkmale im Vorwort der Baunormen zu verankern, wurde von uns bereits 2018 bei der 1. Jahrestagung Baurecht und Baustandards im ASI vorgebracht.

Bei Austrian Standards wurde die neue Vorwort-Ergänzung sowohl vom PRANA (Präsidialausschuss für Normungsangelegenheiten, 29. April 2025), dem Präsidium (29. April 2025) als auch vom Präsidialrat (21. Mai 2025) unterstützt und die Aufnahme im Vorwort jeder nationalen Bau-NORM empfohlen. Diese Aufforderung wurde mit Juni 2025 an alle betroffenen Komitee-Manager zur sofortigen Umsetzung weitergegeben. Folgender Passus/Textbaustein wird somit seit Mitte Juni 2025 im Vorwort jedes nationalen Bau-Normen-Entwurfs und jeder nationalen Bau-Norm in unveränderter Form verpflichtend ergänzt:

„ÖNORMEN im Bauwesen stellen erprobtes bautechnisches Wissen von Fachleuten dar. Die Einhaltung von ÖNORMEN (und anderen Regelwerken) kann einen Weg zur Erreichung des Standes der Technik darstellen, ist jedoch nicht zwingend der einzige oder ausschließliche Weg. ÖNORMEN sind rechtlich nicht bindend, sofern sie nicht durch z. B. gesetzliche Bestimmungen, Verträge oder behördliche Auflagen verbindlich gemacht werden. Der Stand der Technik ist ein dynamisches Konzept, das sich kontinuierlich weiterentwickelt und daher nicht ausschließlich auf die in ÖNORMEN formulierten Vorgaben beschränkt ist. Innovativere oder angepasste Lösungen, die den jeweiligen Projektanforderungen (z. B. Neubau, Sanierung im Bestand, Bauaufgaben der Denkmalpflege und Baukultur) besser gerecht werden, können ebenso zum Ziel führen.“

Ich denke, dass uns dieser Passus in allen Bau-Normen künftig die Erarbeitung objektspezifischer und denkmalfachlich geeigneter Lösungsansätze auf den Baustellen erleichtern wird.

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