Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Landesinnung
Bundesförderung Kesseltausch für Private 2026: Holzheizungen
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24.11.2025
- Registrierungen können bis 31. Dezember 2026 online gestellt werden, jedoch nur so lange Budgetmittel zur Verfügung stehen.
- Es werden Lieferungen und Leistungen ab 3. Oktober 2025 anerkannt.
- Bei der Registrierung ist bereits ein Energieberatungsprotokoll (vor Ort oder telefonisch) sowie ein amtlicher Lichtbildausweis hochzuladen.
- Zweistufiges Einreichverfahren: Schritt 1 - Registrierung des Projektes, Schritt 2 - Fertigstellung und Einreichung spätestens innerhalb von 9 Monaten
- Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 (2025) im Volllastbetrieb für Heizkessel und eines Kesselwirkungsgrades von mind. 85 %.
- Für Holzheizungen, die ausschließlich die Emissionsgrenzwerte der UZ37 (2021) einhalten, reduziert sich die ermittelte Förderung um 20 %.
- Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Kessel < 100 kW förderfähig.
- Die Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme-versorgung ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar.
- Ein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches ist nicht erforderlich.
- Alter des bestehenden Kessels ist nicht relevant. Die Altanlage ist jedoch zu entsorgen.
Beispiel Pellets-, Hackgut- und Kombikessel
Förderfähig ist der Tausch von bestehenden Heizungsanlagen, wenn fossile Brennstoffe
wie Kohle, Koks, Heizöl, Erd- oder Flüssiggas sowie Stromheizungen ersetzt werden.
| Bundesförderung "Kesseltausch" (max. 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten) | 8.500 Euro |
| Öko-Sonderausgabenpauschale/Finanzamt (wird mit der Bundesförderung mitbeantragt, ist einkommensabhängig) | 600 Euro |
| Gemeindeförderung (Annahme - jede Gemeinde fördert individuell) | 500 Euro |
| Mögliche Gesamtförderung Pellets-, Hackgut- und Kombikessel | 9.600 Euro |