AGB im Internet
Hier finden Sie alle Infos in Bezug auf AGB im Internet kompakt zusammengefasst.
Lesedauer: 1 Minute
Werden bei Geschäftsabschlüssen über das Internet AGB verwendet, müssen diese vereinbart werden, um Bestandteil des konkreten Rechtsgeschäftes zu werden. Der Unternehmer muss darauf hinweisen, dass er dem beabsichtigten Vertrag seine AGB zu Grunde legt. Dies hat vor dem Vertragsabschluss zu erfolgen und der Kunde muss zumindest die Möglichkeit haben, sich Kenntnis vom Inhalt dieser AGB zu verschaffen.
In der Praxis werden AGB auf der Website eines Onlinehändlers oftmals durch einen eigenen Link auf den Text der AGB zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann sich dadurch Kenntnis vom Inhalt dieser AGB verschaffen, indem er den entsprechenden Link anklickt. Dies genügt, um dem Erfordernis zu entsprechen, dass der Vertragspartner die Möglichkeit haben muss, sich Kenntnis vom Inhalt der AGB zu verschaffen.
Richten Sie Ihre Website so ein, dass vor Abgabe der Bestellung der Kunde auf einen Button drücken muss, wodurch er bestätigt, dass er die AGB zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Dies gilt sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich.
Der reine Hinweis auf der Website, dass der Text der vertragsrelevanten AGB dem Kunden auf Wunsch zugesandt werden kann, genügt nicht dem Erfordernis der Kenntnisnahme vor beziehungsweise bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und widerspricht auch dem E-Commerce-Gesetz (ECG).
AGB, die im Internet verwendet werden, müssen den für gedruckte AGB festgelegten Prinzipien entsprechen. Das heißt, dass die dabei verwendete Schriftart eine allgemein übliche Größe, einen deutlichen Kontrast zum Hintergrund und das Schriftbild eine gute Lesbarkeit auf einem Monitor aufweisen müssen.
Regelungen in AGB gelten nicht, wenn der Vertragspartner nach den Begleitumständen des Vertrages und dem äußeren Erscheinungsbild (zum Beispiel Kleindruck, versteckte Einordnung) nicht mit ihnen rechnen musste und nicht besonders darauf hingewiesen wurde.
Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung, die vorschreibt, in welcher Sprache AGB abgefasst werden müssen, damit sie rechtsverbindlich werden. Die herrschende Auffassung geht diesbezüglich davon aus, dass es genügt, wenn der Text der AGB in jener Sprache abgefasst ist, wie der abzuschließende Hauptvertrag. Wenn somit auf einer englischsprachigen Website bestellt wird, genügt es für die Verbindlichkeit der AGB unter diesem Aspekt, wenn auch die AGB in englischer Sprache verfasst sind. Jedenfalls ist auf der Website über die Vertragssprache zu informieren (§ 9 ECG).
AGB im Internet - im Detail