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Elektrohandel

Merkblatt zur Entsorgung und Rücknahme von PV-Modulen

Photovoltaik-Module (PV-Module) fallen unter die österreichische Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO)

Lesedauer: 1 Minute

31.07.2025

Das folgende Merkblatt wurde in Zusammenarbeit mit der Elektro-Altgeräte-Koordinierungsstelle (EAK), Elektriker Österreich, der Bundesinnung sowie PV Austria erstellt und dient als Information im Umgang mit der Entsorgung bzw. Rücknahme von PV-Modulen.

Photovoltaik-Module (PV-Module) fallen unter die österreichische Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) und werden als Gewerbegeräte eingestuft – auch, wenn sie in privaten Haushalten installiert sind. Für sie gilt das Prinzip der „erweiterten Herstellerverantwortung“. Das bedeutet, dass neben verschiedenen Meldepflichten auch die fachgerechte Entsorgung sichergestellt werden muss.

Verantwortlich für die Sammlung und Verwertung ausgedienter PV-Module ist der Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer. Das betrifft sowohl inländische Produzenten als auch Importeure, Händler oder befugte Gewerbetreibende, die Module aus dem Ausland beziehen und in Österreich vertreiben.

↓ Download: Merkblatt zur Entsorgung und Rücknahme von PV-Modulen


Hinweis
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung ist ausgeschlossen. 

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