Sportartikelhandel
E-Mobilitäts-Förderung für E-Transporträder und E-Falträder
Online-Einreichungen jetzt möglich!
Lesedauer: 1 Minute
14.10.2025
Das Bundesgremium Mode – Freizeit konnte in Verhandlungen mit dem BMIMI erreichen, dass die E-Mobilitätsförderung für E-Bikes wieder aufgelegt wurde. Seit dem 9.10.2025 bis längstens 27.02.2026 (12 Uhr) sind Online-Einreichungen wieder möglich.
Förderkriterien
- Privatpersonen können einreichen
- Förderfähige Fahrzeugtypen:
- (E-)Transportrad: 900 € Förderung
- Zuladung ≥ 60 kg oder Gesamtzuladung (inkl. Fahrer:in) ≥ 140 kg
- (E-)Faltrad: 500 € Förderung
- Max. Faltmaß 110 × 80 × 40 cm
- Erforderlich: gültige ÖV-Jahresnetzkarte (Selbstauskunft)
- (E-)Transportrad: 900 € Förderung
- Nur Fahrräder mit Pedalen nach StVO §2 Abs.2 Z22 lit. a/b (inkl. Pedelecs)
- Bei E-Antrieb: Strom aus 100 % erneuerbaren Energien
Großes Fahrradservice (Voraussetzung)
- Voraussetzung für die Förderung: ein großes Fahrradservice pro Fahrrad beim Kauf
- Das Service muss auf der Rechnung ausgewiesen sein, z. B.:
- Rechnungsposition: „Großes Fahrradservice“
- Betrag: 0,00 €
- Hinweis für Händler: Die Formulierung auf der Rechnung kann variieren. Wer sicher gehen möchte, kann die oben genannte Rechnungsposition wählen
Abwicklung
- Rechnungen rückwirkend für 9 Monate gültig (analog eRide-Förderung)
- Online-Einreichung der Förderung ab 19.9.2025 möglich
- Ab diesem Datum muss das Fahrradservice auf der Rechnung ausgewiesen sein
Ihr Nutzen als Händler
- Attraktive Förderung als Verkaufsargument
- Kostenloses großes Fahrradservice stärkt Kundenbindung
- Einfache Abwicklung für Kundinnen und Kunden über Online-Plattform des Klimafonds (KPC)
Auf der Website der Umweltförderung finden Sie alle Unterlagen, wie z.B. den Förderleitfaden (Seite 30ff.), den Online-Antrag und die förderbaren Modelle.
Alle Modelle müssen tretbare Pedale besitzen!