Fachkräfte gesucht
Wenn es an qualifizierten Bewerbern in Ihrem Unternehmen mangelt, dann bietet das AMS Förderungen für betriebsnahe Qualifizierungen an.
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Arbeitserprobung
Zur Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung des Bewerbers kann eine Arbeitserprobung im Betrieb vereinbart werden. Die Dauer liegt zwischen ein und vier Wochen. Die arbeitslose Person bezieht weiter die Leistung vom AMS.
Arbeitstraining
Wenn der Bewerber eine abgeschlossene Ausbildung aber noch keine Berufspraxis hat, trainiert die Person in einem Arbeitstraining im Betrieb bis zu 12 Wochen Fähigkeiten und Fertigkeiten und erwirbt so Berufserfahrung. Den Lebensunterhalt übernimmt in dieser Zeit das AMS.
Arbeitsplatznahe Qualifizierung
Dem Bewerber fehlt eine spezifische Kompetenz oder es fehlt der Lehrabschluss? Die arbeitsplatznahe Ausbildung Ihrer künftigen Arbeitskraft im Betrieb wird vom AMS gefördert. Die arbeitslose Person erhält weiter die Leistung vom AMS. Dauer je nach Ausbildung zwischen 13 Wochen und 18 Monaten.
Lehrstellenförderung für Erwachsene
Sie haben Probleme Lehrlinge zu finden? Auch Erwachsene können in Ihrem Betrieb eine Lehrabschluss erwerben, dafür gibt es die Lehrstellenförderung für Erwachsene. Das AMS fördert Personen über 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die während der Lehre einen Hilfsarbeiterlohn erhalten mit bis zu 900 Euro monatlich.
Qualifizierung für Beschäftigte
Es gibt keine Bewerber mit der erforderlichen Qualifikation? Alternativ können die eigenen Beschäftigten mit der Förderung Qualifizierung für Beschäftigte des AMS höher qualifiziert werden. Die frei gewordenen Stellen werden mit den vorhandenen Bewerbern nachbesetzt.
Aufbau des Personalstands
Neustartbonus
Sie wollen in der herausfordernden Zeit rund um COVID-19 Ihren Personalstand wieder erhöhen? Der Neustartbonus hilft dabei und bietet neuen Mitarbeitern einen finanziellen Zuschuss bei der Annahme von Teilzeitstellen. Gefördert werden neue vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit mindestens 20 Wochenstunden, die bis zum 31. Dezember 2021 beginnen.
Förderhöhe
Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe plus einen Zuschlag von 45 bis 60 Prozent. Davon wird das Netto-Erwerbseinkommen (inklusive Sonderzahlungen) abgezogen.
Gedeckelt ist die Beihilfe mit höchstens 950 Euro monatlich. Die Beihilfe ist vom Arbeitnehmer VOR Aufnahme des Dienstverhältnisses beim AMS zu beantragen.