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Detailansicht eines Aktenstapels mit Klammern, darauf liegend ein Bleistift, Vergrößerungslupe angelehnt
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Holzindustrie, Fachgruppe

Infos zum KV-Abschluss

Lesedauer: 1 Minute

24.04.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der dritten Verhandlungsrunde konnte gestern eine Einigung über den Kollektivvertrag der Holzindustrie erzielt werden, bevor öffentlichkeitswirksame Aktivitäten der Gewerkschaften die Produktion bei unseren Mitgliedsunternehmen gestört hätten.

Die Anpassung beim KV beträgt 2,8 Prozent. Die IST- Löhne und Gehälter werden um 2,75 Prozent erhöht, sind jedoch mit 90 Euro pro Monat gedeckelt. Dies ergibt ab Mai 2025 eine effektive Gesamtauswirkung von 2,4 Prozent für Arbeiter und Angestellte. Der Abschluss ist sozial ausgewogen und fokussiert sich auf die unteren Einkommen.

Der Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren, enthält jedoch eine Ausstiegsklausel. Ab Mai 2026 ist grundsätzlich eine KV-Anpassung in Höhe des VPI vereinbart, aber bei einem VPI über 3,3 Prozent, kann erneut verhandelt werden. 

Aufgrund der weiterhin angespannten Wirtschaftslage konnten Anpassungen im Rahmenrecht vermieden werden.

Damit liegt der Abschluss klar unterhalb des Verbraucherpreisindex (VPI) und hat innerhalb der Bundessparte Industrie der Wirtschaftskammer heuer der schwierigen Wirtschaftslage am deutlichsten entsprochen.

Die wesentlichen Eckpunkte

  • Ab 1. Mai 2025 Erhöhung der IST-Löhne sowie der IST-Gehälter um 2,75 Prozent, maximal 90 Euro pro Monat
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie der Lehrlingseinkommen um 2,8 Prozent 
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen des ersten Lehrjahres auf 1060 Euro für gewerbliche und 1000 Euro für kaufmännische Lehrlinge
  • Ab 1. Mai 2026 Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie der IST-Löhne und IST-Gehälter um die prozentuelle Veränderung des VPI im Vergleich zum Vorjahr
  • Sollte die durchschnittliche Veränderung des VPI von März 2025 bis Februar 2026 über 3,3 Prozent betragen, können beide Vertragsparteien auf die Aufnahme von Verhandlungen bestehen.
  • Gesamtlaufzeit 2 Jahre bis zum 30. April 2027.
Zum Protokoll der KV-Verhandlungen
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