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Personen in Sportkleidung trainieren in einem Fitnessstudio
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Freizeit- und Sportbetriebe, Fachgruppe

Adaptierung betriebseigener AGB in Fitnessstudios infolge VSV-Klagen

Mehrere Klagen des VSV haben gezeigt, dass viele AGB in Fitnessstudios rechtlich angreifbar sind. Informieren Sie sich über die erzielte Vereinbarung, den befristeten Klagsstopp und welche Schritte Sie als Betrieb jetzt setzen sollten.

Lesedauer: 1 Minute

18.12.2025

Wie bereits mehrfach informiert, wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Unternehmen der Fitnesswirtschaft vom Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen (VSV) wegen intransparenter Klauseln in ihren AGB geklagt.

Der Fachverband der Freizeit- und Sportbetriebe konnte dazu mit dem VSV eine Vereinbarung in der gegenständlichen Rechtssache erzielen. Diese umfasst zwei zentrale Punkte: Erstens einen Klagestopp gegenüber weiteren Mitgliedsunternehmen im Zeitraum von 12. September 2025 bis einschließlich 1. April 2026. Zweitens eine unverbindliche, unpräjudizielle Grob-Überprüfung der vom Fachverband als Serviceleistung erstellten Muster-AGB Fitnessstudio (Stand Mai 2025) durch den VSV.

Auf dieser Grundlage wurden die adaptierten "unverbindlichen Muster-AGB Fitnessstudio – Stand September 2025" zur Information und weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.

Der Klagestopp bis einschließlich 1. April 2026 ist ausdrücklich als Einladung an die Betriebe zu verstehen, ihre eigenen AGB zu überprüfen und anzupassen. Eine Orientierung an den unverbindlichen Muster-AGB Fitnessstudio wird empfohlen, eine Anpassung an die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten kann jedoch erforderlich sein.

Muster AGB

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