Die linke Hand einer Person hält mit den Fingern eine leuchtende Glühbirne. Die Hand ruht dabei mit dem Handrücken auf einem Tisch. Mit der rechten Hand tippt die Person in einen Taschenrechner. Vor ihr steht ein Laptop
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Freizeit- und Sportbetriebe, Fachgruppe

Antragsstart für Energiekostenpauschale 2

EPU und Kleinstunternehmen aufgepasst: noch bis August 2024 können Anträge gestellt werden.

Lesedauer: 1 Minute

08.07.2024

Die Energiekostenpauschale 2 richtet sich an Ein-Personen- und Kleinstunternehmen, deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2023 mindestens 10.000 Euro und höchstens 400.000 Euro beträgt und die keinen Energiekostenzuschuss 2 (EKZ II) beantragt haben. Damit werden kleine Unternehmen noch für die hohen Energiekosten 2023 mit einer Pauschalförderung kompensiert.

Die Beantragung der Pauschale erfolgt unkompliziert über das Unternehmensserviceportal des Bundes. Die Förderhöhe beträgt bis zu 2.685 Euro und ist abhängig von der Branche und Umsätzen. Es müssen bei der Beantragung keine Unterlagen oder Bestätigungen hochgeladen werden. Die Abwicklung erfolgt automatisiert.

Anträge für die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 sind noch bis 8. August 2024 12 Uhr möglich.

Nähere Infos auf energiekostenpauschale.at

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