19.01.2026 − 27.01.2026: Ausbildung im Schweißen WIG oder Autogen
WIFI Tirol − Installations- und Gebäudetechnik
Lesedauer: 1 Minute
Beschreibung
Sie erwerben jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die Ihnen für die Erreichung der angestrebten Berufsziele bzw. zur Ablegung einer Schweißerprüfung nach ÖNORM EN ISO 9606-1 oder ÖNORM M 7808 noch fehlen.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt den gewünschten Termin und das gewünschte Schweißverfahren an!
Folgende Kurse werden angeboten:
- Autogenschweißen
- Vorbereitung auf Installateur-Rohrschweißerprüfung ON M 7807
- Wolfram-Inert-Gas-Schweißen (WIG-Schweißen)
Hinweis: Die Anmeldung zur Schweißerprüfung ist separat erforderlich.
Voraussetzungen
- Deutschkenntnisse Level B2
- Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist für Autogenschweißen ein Mindestalter von 17 Jahren erforderlich, ansonsten sind keine speziellen Voraussetzungen nötig
Fachgebiet der Veranstaltung:
Schweißtechnik
Veranstaltungsformat:
Präsenzveranstaltung
Zielgruppe:
- Schweißtechnisch interessierte Personen
- Branchenfremde, die die Grundlagen der Schweißtechnik erlernen wollen
- Schweißtechnisch versierte Fachkräfte, die sich fachlich fortbilden möchten
Veranstaltungstyp:
Weiterbildung, Zertifizierung
Termine:
Montag, 19.01.2026 bis Donnerstag, 22.01.2026 von 08:00 - 16:40 Uhr
Freitag, 23.01.2026 von 08:00 - 13:15 Uhr
Montag, 26.01.2026 und Dienstag, 27.01.2026 von 08:00 - 16:40 Uhr
(60,00 Lehreinheiten)
Anmeldefrist:
— —
Ansprechpartner und Kontakt:
Stefan Kurz
Telefon: +43 5 90 90 57202
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Förderungen - Kurskosten zurückholen
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update und ist damit förderbar. Seit 1.1.2025 wurde die update Förderung seitens Land Tirol sozial gestaffelt. Ob Sie Zugang zur Förderung haben und in welcher Höhe Ihnen diese gewährt wird, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Alle Informationen und die Möglichkeit der Beantragung finden Sie unter www.mein-update.at.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.